zwei Nebenjobs Lohnsteuerklasse VI

vom 23.06.2011, 14:47 Uhr

Ich habe schon einen Nebenjob und bald noch einen zweiten. Aber was passiert eigentlich, wenn man zwei Nebenjobs mit Lohnsteuerklasse VI hat? Die Lohnsteuerkarten wurden ja meines Wissens nach abgeschafft und nun wird das automatisiert oder über die Steueridentifikationssnummer abgerechnet oder? Im letzten Jahr hatte ich nämlich noch eine Lohnsteuerkarte bekommen; in diesem nicht mehr. D.h. das Organiseren einer zweiten Lohnsteuerkarte Klasse VI würde wegfallen.

Aber muss man ansonsten noch irgendetwas berücksichtigen? Wann sind denn da eventuell Steuernachzahlungen zu befürchten?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Richtig ist, dass für das Jahr 2011 keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben wurden. Die Lohnsteuerkarte für 2010 behält im Jahr 2011 ihre Gültigkeit und wird dann im Jahr 2012 durch die elektronische Lohnsteuer komplett abgesetzt. Da du für deinen Minijob eben momentan nur eine Lohnsteuerkarte vorliegen hast, wirst du nicht darum kommen dir eine zweite Lohnsteuerkarte ausstellen zu lassen.

Aber auch das ist aktuell erschwert, denn die Gemeinden dürfen seit Jahresbeginn keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausstellen. Du musst dich also zwangsläufig an das für dich zuständige Finanzamt wenden und dir eine entsprechende Ersatzbescheinigung ausstellen lassen. Dies Funktioniert entweder direkt vor Ort, oder mittels entsprechendem Antrag auf auf dem postalischem Weg.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Aber das dauert doch sicherlich einige Zeit, wenn ich da erst einen extra Antrag ausfüllen muss und die mir dann eine Ersatzbescheinigung zusenden müssen. Was mache ich denn da in der Zwischenzeit, bis das alles bei mir angekommen ist? Ich fange doch schon in wenigen Tagen an und so schnell wird sich das sicherlich nicht alles klären.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Kurz gesagt, hättest du dich schlichtweg früher um eine entsprechende Lohnsteuerersatzbescheinigung kümmern müssen. Letztlich sollte es aber ausreichen wenn du deinem zukünftigem Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse und eventuelle Steuermindernde Eintragungen im Vorfeld mitteilst und die Lohnsteuerersatzbescheinigung nach reichst.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich wusste doch bis gestern gar nicht, dass ich eingestellt werden, daher konnte ich mich doch auch nicht eher kümmern. Zudem dachte ich, dass ich einfach die andere Karte VI nochmal verwenden kann. Was sind denn Steuermindernde Eintragungen? In meiner anderen Lohnsteuerklasse-VI-Karte wurde auch nichts eingetragen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ein Nebenjob bis 450 Euro wird nicht auf den Hauptjob angerechnet und kann vom Arbeitgeber pauschal mit 2 Prozent versteuert werden und bleibt somit bei der Einkommensteuer außen vor. Jeder weitere Nebenjob wird auf Lohnsteuerklasse VI abgerechnet und ist voll sozialversicherungspflichtig, solange die entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden. Da auch bei Lohnsteuerklasse VI noch mal 1.000 Euro Werbungskostenfreibetrag anfallen, kann es durch zu Nachzahlungen kommen, wenn dieser Freibetrag nur einmal ausgeschöpft wird. Die Abgabe einer Steuererklärung bis zum 31.05. ist dann übrigens Pflicht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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