Wann Antrag auf Aussetzung der Kapitalertragsteuer stellen?
Mit meiner Freundin war ich letztens beim Thema Geldanlagen und deren Besteuerung angelangt und bin beauftragt worden, für uns hier etwas mehr zur Aussetzung der Kapitalertragsteuer zu erfahren bzw. zu erfragen.
Es gibt ihrer Meinung nach die Möglichkeit, dass diese Steuer ausgesetzt werden kann. Genaueres weiß sie genauso wie ich auch nicht dazu, aber wenn ich sie richtig verstanden habe würde sie das sehr gern umsetzen wenn die Möglichkeit besteht.
Es ist überraschenderweise sehr schwierig, zu diesem Thema ausreichende, gut erklärte Informationen zu bekommen. Unsere Frage wäre konkret: Wann und wie wird ein Antrag auf Aussetzung der Kapitalertragsteuer gestellt? Und auf welche Art und Weise ist das genau möglich und wo? Kann man überhaupt über die im Freistellungsauftrag definierten Summen Kapitalertragssteuerfrei stellen lassen?
Sich von der Berechnung der Kapitalertragssteuer befreien zu lassen, ist gar nicht so einfach. Nur bestimmte Personen können das, auf die ich gleich noch näher eingehen werde. Eine Befreiung ist grundsätzlich in Form einer so genannten Nichtveranlagungsbescheinigung möglich. Dies bedeutet, dass der Betroffene erst gar nicht zur Einkommensteuer herangezogen wird. Diese Bescheinigung bezieht sich jedoch nicht nur auf die Kapitalertragsteuer sondern eben auf alle Einkünfte des Steuerpflichtigen. Es handelt sich also um eine generelle Steuerbefreiung. Der Betroffene wird steuerlich nicht veranlagt. Eine solche Nichtveranlagungsbescheinigung kann direkt beim Finanzamt beantragt werden. Dazu gibt es offizielle Formulare.
Allerdings werden bestimmte Anträge einer Nichtveranlagungsbescheinigung seitens des Finanzamtes sofort abgelehnt. Und zwar die Anträge von Steuerpflichtigen, die keine jährlichen Kapitalerträge über der ohnehin steuerfreien Summe in Höhe von 801 Euro (Ledige) bzw. 1602 Euro (Verheiratete) besitzen. Ist dies bei dir nicht der Fall, wird keine NV-Bescheinigung bewilligt. Dies wäre ja auch unnötig. Denn die erwähnten Summen kannst du sowieso steuerfrei vereinnahmen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass du wie beschrieben steuerlich gar nicht veranlagt werden darfst.
Veranlagt dich das Finanzamt, was der Normalfall ist, dann wird ebenfalls keine solche Bescheinigung erstellt. In aller Regel erhalten lediglich Rentner und Kinder eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Denn die Voraussetzung zur Ausstellung sind zusammengefasst ein relativ niedriges Einkommen und hohe Kapitalerträge. Diese werden dem Einkommen jedoch hinzugerechnet. Einkommen und Erträge werden also in Summe betrachtet. Ist deine Frage damit einigermaßen beantwortet?
Es gibt keinen Antrag auf Aussetzung der Kapitalertragsteuer. Es gibt nur Anträge auf Nichtveranlagung und Freistellungsaufträge. Sobald die Gesamtsumme der Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von über 8.000 Euro für Ledige und über 16.000 Euro für Verheiratete liegt, kann man einen Antrag auf Nichtveranlagung stellen, der dann auf 3 Jahre genehmigt wird. Mit einem oder mehreren Freistellungsaufträgen können Ledige bis 800 Euro und Verheiratete bis 1.600 Euro bei verschiedenen Banken von der Kapitalertragssteuer freistellen lassen.
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