Was wird bei der Erbschaftssteuer wie besteuert?

vom 21.11.2012, 12:56 Uhr

Interessant neben den Steuerfreibeträgen bei Erbschaften ist ja sicherlich auch, was denn im Erbschaftsfall welchem Steuersatz unterliegt. Es macht ja sicherlich mitunter einen nicht unerheblichen Unterschied aus, ob
jetzt beispielsweise Bargeldvermögen, Immobilien, Kunstgegenstände oder andere Sachwerte vererbt werden.
Werden hierbei jeweils andere Steuersätze fällig oder welche Verfahren bei der Steuerermittlung kommen hier
zur Anwendung?

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» falscher fuffziger » Beiträge: 153 » Talkpoints: 30,34 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Grundlage hierfür ist auch das Bewertungsgesetz wie bei allen anderen Steuerarten auch, wobei man hier nur zu einem Fachmann wie dem Steueranwalt raten kann, da dies extrem kompliziert ist und im Ernstfall auch mal vor Gericht ausgefochten wird. Bei Grundstücken wird z. B. schon für die Grundsteuer der Einheitswert festgestellt, aber wie genau dieser nun angesetzt werden kann oder muss, ist wirklich Sache für Fachleute wie Notare, Anwälte oder Steuerberater, die sich auch den ganzen Tag über damit beschäftigen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 03.05.2014, 10:36, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Wenn man erbt muss man ein Formular ausfüllen, was man vom Amtsgericht bekommt. Bisher habe ich das aber nur bei Erbfällen erlebt, wo beim Erbe auch Immobilien dabei waren. Da muss man dann ausfüllen, was der Erblasser an Besitz hinterlassen hat. Das geht eben von der Immobilie über diverse Wertgegenstände, wie Schmuck und Bilder, bis hin zu hochwertigen Werkzeugen und sogar Kleidung. Diese Werte werden alle zusammen gerechnet und daraus ergibt sich dann, wie hoch das Erbe ist und ob eben auch Erbschaftssteuer zu zahlen ist.

Bei einer Immobilie wird mit dem Bauwert 1914 gerechnet. Diesen kann man zum Beispiel von der Versicherung erfahren. Jedenfalls habe ich dort jeweils diesen Wert telefonisch erfragt. Dieser Wert ändert sich jedes Jahr und wird mit der Wohnfläche der Immobilie multipliziert. Das ergibt den Wert in Euro, welcher ein Neuaufbau der Immobilie im jeweiligen Jahr kosten würde und damit eben den Wert der für die Erbschaftsteuer interessant ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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