Wie viele Teilzeitjobs kann man eigentlich haben?

vom 03.03.2012, 22:07 Uhr

B hat einen Teilzeitjob und hat nun ein Angebot bekommen noch einen Teilzeitjob anzunehmen. Gleichzeitig hat B sich auch noch für einen anderen Teilzeitjob beworben, der ihm auch Spaß machen würde. B arbeitet zur Zeit in einem Job, in dem er sehr wenig verdient. In seiner Branche wird er auch kaum mehr an Stundenlohn bekommen. B bekommt Hartz4 Zuschuss, aus dem er gerne heraus will und will deswegen, wenn es sein muss, auch mehrere Teilzeitjobs annehmen. Er will auch am Wochenende arbeiten, damit er aus Hartz 4 rauskommt.

Wie viele Teilzeitjobs kann B annehmen? Wie kann er das mit der Steuerkarte regeln? Wie wird es mit der Krankenkasse geregelt? Auch die Rentenabgaben und die Arbeitslosenversicherung müssen dann ja auch irgendwie geregelt werden. Wie wird das alles gemacht? Gibt es eine Einschränkung in der Menge der Teilzeitjobs?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Grundsätzlich kann man so viele Teilzeitjobs annehmen, wie man möchte bzw. zeitlich bewältigen kann. Bei einem Teilzeitjob fallen auf jeden Fall Abgaben an, wie Renten- und Sozialversicherung. Diese addieren sich einfach bei mehreren Jobs.

Man kann für einen weiteren Job eine zusätzliche Steuerkarte beantragen, jedoch wird man dadurch automatisch in die schlechteste Steuerklasse gesteckt. Dazu kommt die kalte Progression, das heißt, durch jeden Euro Mehreinnahmen kann schnell der Steuersatz höher werden. Am Ende hat man, trotz viel mehr Arbeit nur wenig mehr verdient.

Die Kombination Teilzeitjob und Mini-Job (400€ Job) ist da noch am Sinnvollsten. Bei dem zusätzlichen Mini-Job würden keine Abgaben anfallen. Da der Arbeitgeber diesen pauschal versteuert.

Mehrere Minijobs sind auch wieder ein Problem, da das Einkommen dann zusammengelegt wird und wieder Abgaben anfallen.

» dom227 » Beiträge: 31 » Talkpoints: 16,05 »


Die Person B kann tatsächlich so viele Teilzeitjobs haben wieviel sie will. Das liegt an jedem persönlich was er schafft oder auch nicht. Von Steuerkarte ist es dann so geregelt, dass die Person, egal ob verheiratet, ledig oder mit Kind automatisch in die Lohnsteuer Klasse sechs fällt. Da ich sowas gelernt habe, kann ich der Person nur raten sich nach einem Vollzeitjob umschauen, weil man da weniger Steuer zahlen muss. In Sachen Krankenkasse bin ich mir leider nicht sicher. Versichert ist die auf jeden Fall, allerdings weiß ich nicht welcher Arbeitgeber dann welchen Anteil der Sozialversicherung übernimmt.

» lucieskalova » Beiträge: 153 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du kannst so viele Teilzeitjobs haben, wie Du möchtest. Ideal ist wirklich die Kombination z.B. einer halben Stelle und eines Minijobs, weil eben der Minijob für den Arbeitnehmer komplett steuer- und abgabenfrei ist. Zwei „normale“ Teilzeitjobs, die auch entsprechend versteuert werden müssten, nebeneinander laufen zu lassen, bringt netto meistens weniger. Denn ein Zweitjob, der nicht unter der Grenze von 400 EUR bleibt, würde mit Lohnsteuerklasse VI berechnet und da bekommt man netto nur die Hälfte heraus. Allerdings kann man sich ja von der zu viel gezahlten Einkommenssteuer einiges bei der Steuererklärung wiederholen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Was ist überhaupt ein Teilzeitjob für dich? Es gibt sogenannte Minijobs bis 450 Euro und Jobs in Gleitzone von 450,01 bis 850,00 Euro, wobei der Arbeitnehmeranteil von 4 auf ca. 20 Prozent ansteigt. Alle Minijobs werden zusammengerechnet und kein Arbeitgeber sieht es gerne, wenn 2 oder mehr Arbeitsverhältnisse in Gleitzone berechnet werden sollen, da hier vom Gesamtlohn ausgegangen wird und kein Arbeitgeber sich in seine Karten sehen lassen will.

Damit macht man sich bei seinem Arbeitgeber nicht gerade beliebt. Sobald es sich um Vollzeitstellen handelt, wird auf Lohnsteuerkarte abgerechnet und ab dem zweiten Arbeitsverhältnis bedeutet dies Lohnsteuerklasse VI, was dem Höchststeuersatz von 42 Prozent entspricht. Außerdem muss bei mehreren Arbeitsverhältnissen unbedingt eine Steuererklärung abgegeben werden. Es wird auf jeden Fall kompliziert, zumal die meisten Arbeitgeber Teilzeitkräfte auf Abruf haben wollen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Talkmaster am 03.05.2014, 09:15, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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