Zulässigkeit von Bankgebühren
Da immer mal wieder das Thema für Kunde A zu ungerechtfertigten Bankgebühren durch Bank B aufkommt habe ich hier mal eine Übersicht aufgestellt die einige der gängigsten Gebühren aufführt.
Bei Bargeldabhebungen an fremden Bankautomaten sind Gebühren zulässig, diese sind aber nicht einheitlich festgelegt. Private Banken nehmen in der Regel 1,95 Euro, die Sparkassen und Volksbanken zwischen vier und sieben Euro. Die Bankautomaten müssen aber die Gebühr vor der endgültigen Buchung anzeigen und der Geschäftsvorgang darf bei Nichtgefallen kostenlos abgebrochen werden. Vorsicht auch bei einigen aufgestellten Geldautomaten die meistens vor den Einkaufszentren stehen. Hier handelt es sich oft um so eine Art unabhängige Betreiber die locker acht Euro für eine Bargeldabhebung mit einer EC-Karte verlangen, egal von welcher Bank die EC-Karte auch ausgestellt wurde.
Banken sind besonders kreativ wenn es um Gebühren bei der Kontoführung, den Kredit- und Wertpapiergeschäften sowie bei der Geldanlage geht. So gibt es eine Gebühr für die Beobachtung bereits gepfändeter Konten, Ersatzzahlungen für zurückgegangene Lastschriften, für die Ablösung von Baugeld wurde eine Treuhandgebühr erfunden, ebenso für geplagte Erben die sich über die Höhe des Nachlasses informieren wollen. Alle diese Gebühren sind unzulässig.
Grundsätzlich soll man sich bei der Einschätzung der Rechtmäßigkeit von Gebühren immer fragen ob die Bank zu einer bestimmten Leistung gesetzlich verpflichtet ist. Ein gutes Beispiel ist dafür immer die Entgegennahme und die Änderung von Freistellungsaufträgen. Auch dürfen solche Leistungen nichts kosten die eine Bank im eigenen Interesse ausführen muss wie die Schätzung einer Immobilie bei einer Hypothek oder bestimmte Serviceleistungen. Dazu gehören unter anderem auch der reine Service wie das Schließen von Konten, die Nachforschung bei Überweisungsverlusten und ähnlichen Dingen. Alle Preise müssen in einem Preisverzeichnis aufgeführt sein welches auch bei Bedarf zur Einsichtnahme vorgelegt werden muss und natürlich auch im Schalterraum hängen sollte.
Allerdings sagt so ein Preisverzeichnis nichts über die Rechtmäßigkeit aus, hier hilft nur kritisches Nachfragen oder das präsentieren von aktuellen Gerichtsurteilen. Im Streitfall können auch die Ombudsmänner der jeweiligen Banken angerufen werden. Besonders häufig könnte das bei unterschiedlichen Auffassungen über die zulässige Höhe der Gebühren in Anspruch genommen werden. Für einen Laien ist es mit Sicherheit schwer verständlich warum der Nachdruck eines Kontoauszuges sieben Euro an Gebühren kostet und dass er für zehn Kontoauszüge dann einmal locker siebzig Euro bezahlen muss. Auch bereits gebuchte Gebühren können, wenn sie unzulässig waren, noch bis zu drei Jahren später nachträglich eingefordert werden. Man hat also genügend Zeit um sich für solch ein Gespräch auch entsprechend vorzubereiten.
Ich finde dies auch eine ziemliche Sauerei. Ich wollte am Sparkassenautomat Geld holen mit meiner Deutschen Bank Karte und sollte dafür 10,00 Euro Gebühren bezahlen. Das kann doch nicht sein, ich frage mich für was ich Bankgebühren bezahle ? Neuerdings wird jeder Mist abgerechnet. Wenn eine Lastschrift zurück geht , berechnen sie mir neuerdings 0,50 Euro für den Brief. Bei der Sparkasse wird die Karte vorsorglich gesperrt wenn man mal 1,00 Euro im minus ist und dann 10,00 Euro für die Kartensperrung , plus 10,00 Euro für die Mahnung. Irgendwo bleibt hier der Verstand stehen. Fette Zinsen darf man auf Dispos zahlen, aber bekommt hier irgendeiner diese Zinsen auch wenn er das Geld auf sein Sparbuch packt ? Nein da bekommt man zwischen 0,5 bis 1 % Zinsen, der Dispo macht gleich mal 12 - 14 % Zinsen.
Gerade Sparkassen und Volksbanken investieren viel in die Infrastruktur und ich finde es daher richtig, dass Personen, die ihr Geld mit Banken ohne eigenem Netz sparen wollen, dafür auch zur Kasse bitten. Über die Höhe kann man sich gerne streiten, aber bei der eigenen Bank ist das Abheben immer kostenfrei und ich habe deshalb damit keinerlei Probleme.
Ich wohne hier gerade nahe einer Gemeinde mit 1.200 Einwohnern. Dort hat inzwischen die Grundschule, der Supermarkt, eine Gaststätte und eine Bank ihre Pforten dicht gemacht. Nun sind dort noch eine Gaststätte und zwei Bäckereien sowie eine Turnhalle und der letzten Bank ist gerade der Raum gekündigt worden. Gerade für ältere Leute mit Herzrasen und Gehschwäche ist dies eine extrem schwere Situation und deshalb bin ich für die Filiale vor Ort.
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