Termine zur Umsatzsteuervoranmeldung am Wochenende

vom 16.12.2011, 21:58 Uhr

Wie jeder selbstständige Unternehmer mit ausreichenden sowie nachweispflichtigen jährlichen Umsätzen unterliege ich der Umsatzsteuerpflicht. Aufgrund der mitunter hohen zu zahlenden Umsatzsteuer muss ich die Voranmeldung und somit auch die Zahlung mittlerweile jeden Monat, anstelle wie vorher einmal im Quartal durchführen. Bei der quartalsweisen Meldung war es aufgrund der wenigen Abgabetermine nicht so wichtig,
ob ein Wochenende die Abgabefrist verkürzt, jedoch verhält sich das bei der monatlichen Meldung anders.

Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, die Voranmeldung ein paar Tage früher abzugeben, wenn der Zehnte des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt oder verlängert sich die Frist zur Voranmeldung dadurch?

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» tessa » Beiträge: 78 » Talkpoints: 46,00 »



Wenn der 10.Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, wird der nächste Werktag gezählt. Wenn dir das zu früh ist, dann kannst du beim Finanzamt auch eine Fristverlängerung beantragen. Das wird normalerweise auch bewilligt. Ich muss zum Beispiel nicht zum 10.des Folgemonates abgeben sondern zum 25. des Monates.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Bei der Voranmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer muss Niemand aufgrund eines Wochenendes oder eines Feiertages die Anmeldung früher abgeben oder gar die Zahlung ein paar Tage früher anweisen. Die Frist verlängert sich durch den Feiertag oder das Wochenende automatisch.

Allerdings verlängert sich die Frist nicht mit der Anzahl der freien Tage, sondern durch die Verlängerung wird die Frist lediglich auf den nächsten Werktag verschoben. Fällt die Melde- und Zahlungsfrist zum Beispiel auf einen Samstag oder Sonntag, dann liegt die neue Melde- und Zahlungsfrist in beiden Fällen auf dem Montag.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung kann mit Hilfe einer Dauerfristverlängerung, für die 1/11 der Vorjahressumme an gezahlter Umsatzsteuer fällig wird, um einen weiteren Monat verschoben werden. Fällt dieser Termin auch einen Sonnabend oder Feiertag, so ist der Abgabetermin der nächste Werktag, wie in § 193 BGB nachzulesen ist.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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