Bekommt ein Hartz 4 Empfänger die Steuern wieder?
Frau A. ist letztes Jahr im Oktober Hartz 4 Bedürftig geworden, da ihr Mann nicht mehr genug verdient. Die Familie bekommt eine Hartz 4 Aufstockung über 400 Euro zum Gehalt des Mannes dazu. Nun hat Frau A. die Steuern für das letzte Jahr eingereicht. Von diesem Jahr war sie ja nur 3 Monate bedürftig. Bekommt Frau A. nun die gesamten Steuern angerechnet oder darf sie 3/4 der Steuern behalten?
Ich bin mir jetzt nicht zu 100 % sicher aber wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, werden A die Steuern, sofern sie die mögliche Vergütung mit angegeben hat und diese auf ihren Konto überweisen lässt, bis zu einem gewissen Betrag angerechnet. Eventuell wird A ein kleiner Freibetrag gewährt, der sich bei einer Person so um die 100 € rum dreht. Ob der Freibetrag bei einem Paar, evtl. mit eigenen Kindern, höher gestuft wird wäre da noch mal zu erfragen. Jedoch bin ich mir sicher, dass wenn A noch in Bezug von Leistungen des Jobcenters steht sie in jedem Fall Abgabe leisten muss und das gilt nicht nur für die drei Monate vom letzten Jahr.
Um da aber wirklich auf der sicheren Seite stehen zu können sollte A sich noch mal an das Jobcenter wenden bzw. an einen sozialen Dienst, wenn sie erstmal nicht den zuständigen Sachbearbeiter fragen will, um genauere Informationen zu bekommen. Hier im Forum wird A keine zuverlässigen Aussagen erhalten können, auch nicht von Hartz 4 Betroffenen, denn die Umstände können in denen was gewährt wird oder nicht können sehr variieren.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass die Steuern nicht angerechnet werden sollten, da sie ja letztes Jahr zu viel gezahlt wurden und daher noch zu letztem Jahr gehören. Es sind ja die Einkommen, die vorher verdient wurden. Aber das ist mein Rechtsempfinden. Die Wirklichkeit sieht vielleicht ganz anders aus.
Die Steuern werden angerechnet und zwar ohne Freibetrag. Einen Freibetrag gibt es nur für Erwerbseinkommen, was ja nun eine Steuerrückzahlung nicht ist. Leider darf die Frau da gar nichts davon behalten und sie ist verpflichtet, dies auf dem Amt anzugeben.
Ich kann mir auch nur vorstellen, dass A die gesamte Steuerrückzahlung angerechnet wird. Sie betrifft zwar das zurückliegende Jahr, wird aber im laufenden Jahr ausgezahlt. Eine andere Frage ist, ob A den zurückgezahlten Steuerbetrag beim Amt angibt.
Ich finde die obige Situation von Frau A. mit dem Arbeitsamt eine Gemeinheit, da die Frau A., wenn sie weiteres Hartz IV zu Zeiten der Steuerrückzahlung erhält, die gesamte Steuerrückzahlung dem Arbeitsamt mitzuteilen und zurück zu erstatten. Bei Bezug von Hartz IV ist das Zuflusssystem entscheidend.
Angenommen wie im obigen Fall, dass Frau A. ab Oktober arbeitslos ist und Hartz IV bezieht und dies bis Mai/Juni des nächsten Jahres. Sie reicht die Unterlagen zur Einkommenssteuererklärung ein. Ihr wird ein Betrag zurückerstattet. Dadurch dass sie noch Hartz IV bezieht, muss sie dem Arbeitsamt Rechenschaft leisten und der Betrag wird angerechnet.
Wäre sie nun ab Anfang Mai vom Arbeitsamt abgemeldet wurden, weil sie eventuell ein Job gefunden hat, hätte sie den gesamten Betrag behalten können.
Aber mit welcher Begründung dürfen Menschen, die keine Arbeit haben und Unterstützung benötigen, die Einnahmen des letzten Jahres, die durch die Abgaben abgezogen wurden sind, abziehen? Sie waren unter der Einkommensgrenze und es hätte ihnen im Grunde das Geld im letzten Jahr zugestanden. Aber nach dem Arbeitsamt werden die Einnahmen per Zuflussprinzip bewertet und angerechnet. Somit wird das Hartz IV für einige Monate gekürzt.
Die Regelungen im Sozialgesetzbuch II und die dazugehörigen fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit , die das sogenannte Hartz IV regeln sind bezüglich Steuererstattungen eindeutig. Bei einer Steuergutschrift handelt es sich um ein einmaliges Einkommen. Dieses wird zum Zeitpunkt des Zuflusses angerechnet, unabhängig davon in welchem Zeitraum es erzielt wurde und unabhängig davon ob zu diesem Zeitpunkt Leistungen nach SGB II bezogen wurden.
Ein Verschweigen einer Steuererstattung ist nicht empfehlenswert, da vierteljährlich automatische Datenabgleiche durchgeführt werden. Die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit sind übrigens über das Internet für jeden einsehbar.
Bei Hartz IV werden sämtlich Einnahmen angerechnet. Dies betrifft leider auch Steuererstattungen und im Gegensatz zu irgendwelchen Arbeitseinkünften gibt es hier auch keine Freibeträge. So hat z. B das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen Az. 1 BvR 2007/11 den Einspruch einer Frau aus Berlin gegen diese Anrechnung zurückgewiesen.
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