Zulässige Überstunden laut Jugendarbeitsschutzgesetz

vom 30.04.2014, 13:27 Uhr

B ist mit 16 aus der Schule gekommen und arbeitet nun erst einmal jobmäßig mal hier und da, ehe sie mit 18 ihre Ausbildung beginnen kann. In vielen Unternehmen muss A auch Überstunden machen. Sie hat in einem Diskounter gepackt und hat jede Menge Überstunden machen müssen und durfte auch nicht eher gehen. Nun arbeitet sie in einem Produktionsbetrieb im Backservice und muss wieder Überstunden ableisten. Wie hoch sind eigentlich die zulässigen Überstunden laut Jugendarbeiterschutzgesetz? Wo kann man das nachlesen und an wen kann man sich wenden, wenn man als Jugendlicher zu viel Überstunden machen soll?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Grundsätzlich sollte man dir im jeweiligen Landesarbeitsministerium weiterhelfen können. Auch die Gewerkschaften sind für Mitglieder sehr gute Ansprechpartner oder natürlich der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lt. § 8 JuArbSchG gibt es eine Wochenarbeitszeit von maximal 40 Stunden und eine Arbeitszeit von 8 Stunden täglich. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen.

Mir einer Beschwerde kann man sich extrem unbeliebt machen und daher rate ich bei Schwierigkeiten lieber zum Wechsel, da es ansonsten bis vor das Arbeitsgericht gehen kann und nahezu jeder Arbeitgeber eine Rechtsschutzversicherung hat.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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