Meinungen zum Asylrecht für Lesben und Schwule

vom 30.04.2014, 23:37 Uhr

Sicherlich ein sehr heikles Thema, aber dennoch gehört dieses sicherlich mal angesprochen. Laut dem europäischen Gerichtshof, genießen ja verfolgte Homosexuelle ein uneingeschränktes Asylrecht in der EU. Aber wie das so meist ist, heraus posaunt ist so etwas immer schnell, aber wirklich haben will die Betroffenen dann auch keiner.

Was haltet ihr denn von diesem ganzen Hickhack? Hat man sich da seitens der EU etwas zu weit heraus gelehnt ohne die tatsächliche Tragweite zu beachten? Wie will man denn auch auseinanderhalten wollen wer jetzt tatsächlich bedroht ist und wer jetzt vielleicht nur eine Scheinhomosexualität und Bedrohung vortäuscht?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



schraxy hat geschrieben:Wie will man denn auch auseinanderhalten wollen wer jetzt tatsächlich bedroht ist und wer jetzt vielleicht nur eine Scheinhomosexualität und Bedrohung vortäuscht?

Die Bedrohung muss man nicht vortäuschen. Wie das Urteil besagt, muss der Antragsteller aus einem Land kommen, in dem die angekündigten Freiheitsstrafen auch wirklich ausgeführt werden. Es gibt ja auch Länder, die das noch in der Verfassung drinstehen haben, aber dies nicht mehr umsetzen. Es geht hier also nicht um eine Einzelfallprüfung, dem Antragsteller muss kein Haftbefehl zugestellt worden sein oder ähnliches. Die berechtigte Angst, dass er ins Gefängnis käme, falls ihn jemand erwischt, reicht aus.

Und dass nun viele Asylbewerber eine Homosexualität vortäuschen, kann ich mir gar nicht wirklich vorstellen. Immerhin kommen sie aus Ländern, die das strikt ablehnen. Die Bevölkerung steht meist hinter dieser Einschätzung. Ist man also selber nicht homosexuell, findet man es wahrscheinlich abartig, wenn man dort aufgewachsen ist. Auch könnten die Verwandten in der Heimat davon erfahren, dass man diese Angabe gemacht hat und einen verstoßen. Wenn der Asylantrag nicht durchkommt, ist es gefährlich, in sein Land zurückzukehren. Viele Nachbarn greifen in solchen Fällen zur Lynchjustiz. Auch im Asylbewerberheim ist man Anfeindungen ausgesetzt.

Also Homosexualität ist in diesen Kulturen nichts, was man einfach mal von sich behaupten kann. Das ist ein schwerwiegendes Stigma, das man sich damit selbst auferlegen würde. Sicher, wenn man sich damit das Asyl erschleichen kann, ist es für viele die Sache wert. Aber eine Schwemme würde ich nicht erwarten.

Ich muss generell dem Urteil Recht geben. Die Einordnung als soziale Gruppe finde ich logisch und auch die Einschätzung, dass die Sexualität so sehr zur Identität eines Menschen gehört, dass eine Verleugnung derselben unzumutbar ist. Und demnach müssen wir diese Asylanträge bewilligen. Da haben wir uns also nicht gerade eben zu weit aus dem Fenster gelehnt, als dieses Urteil gefällt wurde. Wenn, dann ist das passiert, als die Genfer Konventionen festgelegt wurden.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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