Pauschale für Arbeitsweg

vom 29.05.2011, 10:48 Uhr

Auch hier steht demnächst endlich mal die Abgabe der Steuererklärung an. Nahezu alle Unterlagen wurden gesammelt und werden dann weitergeleitet. Aber wie sieht es mit dem Arbeitsweg und dessen Pauschale aus? Wird der Arbeitsweg nur einmal oder doch zweimal berechnet?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Nur der Hinweg zur Arbeit wird berechnet. Das fand ich auch sehr komisch, aber ich habe mich da beim Finanzamt erkundigt. Warum das so ist, konnten die mir aber auch nicht erklären. Du bist aber spät dran mit der Steuererklärung. Wir haben schon die Gutschrift auf dem Konto.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


An mir lag es ja auch nicht, dass wir unsere Steuererklärung so spät abgeben, aber besser spät als nie. Danke jedoch für die Auskunft. Ich weiß nur noch, dass es damals wegen der Pendlerpauschale immer ein Hin und Her gewesen ist, der aktuelle Stand war mir nun nicht mehr so bekannt gewesen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wir bekommen auch nur den Hinweg erstattet und leider sind wir noch nicht ganz fertig mit den Papieren, da wir dieses Jahr alles belegen müssen. Leider wusste ich das nicht vorher, da wir dies in den letzten 5 Jahren nicht brauchten.

Ich glaube der Satz liegt bei uns bei 0,30 Euro pro Kilometer den wir erstattet bekommen. Aber ganz sicher bin ich mir nicht, da die sowieso jedes Jahr alles wieder um ändern.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Die 30 Cent pro Kilometer sind -auch bei Kurzstrecken- richtig. Das war dieses Hin und Her, von dem ich ja schrieb, weil eine zeitlang Strecken unter 10 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar gewesen sind. Zum Glück wurde die Kilometerpauschale wieder für jeden Arbeitnehmer ermöglicht. Ich bin sowieso gespannt, wie es bei mir gehandhabt wird, da ich ja eine recht umfangreiche Tour habe. Aber damit beauftrage ich unseren Ansprechpartner vom Lohnsteuerhilfeverein.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Übrigens ist es egal ob du die tägliche Strecke zur Arbeit mit dem eigenen Fahrzeug unternommen hast oder ob du Teilnehmer an einer Fahrgemeinschaft bist, die Kilometerpauschale steht jedem Pendler zu. Vergiss nicht auch die normalen Umleitungen und Baustellen mit aufzuführen. Selbst bei meiner relativ kurzen Strecke ist immer irgendwo über das Jahr verteilt eine Umleitung so dass ich nur selten meine normale Strecke fahren kann. Beim Elster-Programm der Finanzverwaltung kannst du solche Teilstrecken auch ganz prima als extra Baustein eingeben. Ich denke einmal bei allen anderen Programmen mit Steuersoftware ist das ebenfalls möglich.

Vielleicht noch ein Tipp, neben der unseligen Kappung der Pendlerpauschale wurde meines Wissens nach auch wieder der Wegeunfall zurück genommen. Falls du also auf deinem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause einen Unfall hattest und du den Schaden nicht ersetzt bekommen hast dann kannst du die Reparaturkosten auch als Werbungskosten geltend machen. Alles klar?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden mit 30 Cent je Entfernungskilometer abgerechnet. Sonstige Fahrten wie z. B. Dienstfahrten können mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Damit sind alle Kosten für das eigene Kfz abgegolten außer man hat noch einen Unfall auf dieser Strecke und muss es deshalb reparieren. Ebenso kann noch die Kfz-Haftpflicht abgesetzt werden.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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