Was ist ein Bagatell Freibetrag?

vom 26.12.2011, 10:14 Uhr

Dass man in Deutschland auf seine Zinsen eine Steuer zahlen muss, die Abgeltungssteuer, ist mir natürlich bewusst. Zudem bin ich auch darüber informiert, dass es mit dem Stellen eines Freistellungsauftrages die Möglichkeit gibt, den Abzug dieser Steuer von den Erträgen zu vermeiden.

Allerdings frage ich mich aktuell, ob ich überhaupt einen Freistellungsauftrag stellen muss, da ich momentan kaum Zinserträge habe. Ich bekomme lediglich für einige hundert Euro auf meinem Sparkonto Zinsen und habe letztens etwas von einem so genannten Bagatell Freibetrag gehört. Was ist das genau und was sollte man dazu wissen?

» linksaussen » Beiträge: 386 » Talkpoints: 201,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also die Bezeichnung Bagatell Freibetrag sagt mir zwar nichts, aber da es sich um etwas im Zusammenhang mit dem Freistellungsauftrag zu handeln scheint denke ich, dass du wahrscheinlich die sogenannte Bagatellgrenze meinst. Soweit mir bekannt ist, sagt die Bagatellgrenze aus, dass Zinserträge bis zu einer Summe von 20 Euro auch ohne das Vorhandensein eines Freistellungsauftrages nicht mit der Abgeltungssteuer belastet werden.

Ich meine jedoch, das gilt nur für Guthaben auf Sichteinlagen, also auf einem Girokonto. Dort erhält man ja - wenn überhaupt - meistens doch nur einen minimalen Zinssatz, sodass man schon viele tausend Euro Guthaben haben müsste, um diese 20 Euro zu überschreiten. Aber ganz sicher bin ich mir auch nicht, vielleicht weiß hier im Forum noch jemand ganz genau Bescheid.

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Einen “Bagatellfreibetrag” gibt es in Deutschland nicht, sondern nur einen Freibetrag von 800 Euro für Ledige bzw. 1.600 Euro für Verheiratete in Deutschland für Kapitaleinkünfte. Dafür muss man aber auch eine Freistellungsbescheinigung bei der Bank abgeben. Diesen Betrag kann man selbstverständlich auch auf mehrere Freistellungsbescheinigungen und Banken verteilen. Eine andere Möglichkeit ist die Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 8.000 Euro für Ledige oder 16.000 Euro für Verheiratete liegen. Dann muss man 3 Jahre lang keine Steuererklärung abgeben und die Banken ziehen einem bei Vorlage dieser Bescheinigung auch keine Abgeltungssteuer ab.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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