Antrag auf Nachmusterung
vom 24.07.2009, 00:32 Uhr
Als der Bescheid für die Musterung kam, war ich für längere Zeit erkrankt und musste mich entsprechenden Therapien unterziehen. Heute ist aber alles wieder in Ordnung und ich selbst würde mich als „Diensttauglich“ einstufen. Nun konnte ich ja aus den eben genannten Gründen an der eigentlichen Musterung nicht teilnehmen.
Kann oder muss ich sogar einen Antrag auf Nachmusterung stellen? Oder kommt da automatisch noch mal ein Bescheid? Ich möchte nämlich gern zur Bundeswehr und will daher die Chance nicht verpassen.
Rosie hat geschrieben:Ich möchte nämlich gern zur Bundeswehr und will daher die Chance nicht verpassen.
Das kann doch jede(r) heutzutage machen, nur nennt sich das wohl aber Eignungsfeststellung. Aber das ganze Bewerbungsverfahren läuft nach knallharten Verfahren ab. Für Vorabgespräche stellt die Bundeswehr auch so genannte Karriereberater. Bei denen kann man jederzeit einen Termin vereinbaren und die Karrierechancen ausloten.
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