Sind Bäume vorm Fenster eine Minderung des Wohnungswerts?
Herr A hat eine Eigentumswohnung. Vor dieser hatte die Stadt Wien vor 25 Jahren hohe Haselnussbäume gepflanzt. Auf der Straßenseite hat es Herr A vormittags immer dunkel und nachmittags mit ein bisschen Sonne, die durchs Blätterdach der Haselnuss durchdringt etwas heller. Früher waren das Schlaf- und Wohnzimmer immer viel heller.
Sind Bäume vorm Fenster eine Minderung des Wohnungswerts? Könnte eine Stadt auf Minderung des Wohnungswerts geklagt werden, weil sie einfach Bäume vor die Fenster pflanzte oder ist das rechtlich nicht möglich bzw. nicht zielführend?
Das Problem haben viele Wohnungseigentümer und Mieter. Die Bäume werden zur Verbesserung der Wohnqualität gepflanzt, aber wachsen dann oft in unerwartete Höhen. Diese beiden Punkte müssen gegeneinander abgewägt werden. Klagen würde ich nun nicht gleich, aber eine Anfrage bei der Hausverwaltung kann sicherlich nicht schaden.
Ich glaube kaum, dass die Bäume gefällt werden würden, da es ja ganz ohne Bäume auch schade wäre. Sie tragen schon erheblich zur Verbesserung des Stadtbildes und Säuberung der Luft bei. Aber eine Ausdünnung der Äste würde vielleicht auch schon eine Verbesserung darstellen.
Ich denke nicht, dass man mit so einer Klage Erfolg haben würde. Immerhin weiß man wie groß so ein Baum wird und da hätte man auch schon eher damit rechnen können und auch eher der Verwaltung Bescheid geben können, beziehungsweise nach einer Lösung suchen können. Nun scheint mir das Kind in den Brunnen gefallen zu sein und man sollte es schon noch mal ansprechen um vielleicht die Äste ein bisschen zu stutzen, aber sonst sehe ich da keine Chance auf Erfolg. Man kann sich aber auf alle Fälle juristischen Rat einholen, da dieser vielleicht sonst noch ein paar Tricks kennt, was man da machen kann.
Es kommt ganz darauf an, wann A die Eigentumswohnung gekauft hat. Hat A sie gekauft, als die Bäume schon gepflanzt waren. Wenn sie noch nicht über die Fensterfront hinausragten, hat A noch Licht und Sonne bekommen. Hat A die Wohnung aber erst vor einem Jahr gekauft, als die Bäume schon groß waren, hat er auch gesehen, dass wenig Licht durch die Fenster kam.
Da Bäume bekannterweise wachsen, hätte A als Eigentümer mit den anderen Eigentümern sprechen müssen, die vielleicht ebenso das Problem haben wie A und einen Beschluss fassen, die Bäume zu kürzen. Das hätte dann je nach Wachstum der Bäume in Abständen wiederholt werden müssen. Wenn die Bäume der Stadt gehören, muss diese aufgefordert werden, die Bäume zu stutzen, damit wieder Licht in die Wohnung kommt. Bäume haben nichts mit einer Minderung des Wohnwertes zu tun. Sie müssen eben nur richtig behandelt werden.
Ich denke, die Einspruchsfrist ist schon vor etwa zwei Jahrzehnten verstrichen. Nach 25 Jahren kann man hier jedenfalls nichts mehr machen, was auf legalem Weg den Abbau des Baumes bewirken könnte. Es ist jedenfalls schon anzunehmen, dass A die Bäume schon gesehen hat, als er die Wohnung gekauft hat. Damit hat sich A ja schon für eine bestimmte "Wohnqualität" entschieden und kann im Nachhinein nichts mehr machen.
Klage einreichen kann A hingegen in jedem Fall. Es würde einfach neue Geschichten um lustige Klagevorstellungen bringen. So sind ja schon Fälle dokumentiert, in welchen Wohnungsbesitzer gegen den sonntäglichen Lärm von Kirchenglocken geklagt hatten, nachdem sie eine Wohnung neben einer Kirche gekauft hatten.
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