Heizkosten / Wohnkosten als Betriebsausgaben absetzen?
Angenommen jemand arbeitet sehr viel von Zuhause aus und sein Steuerberater meint er soll Teile der Heizkosten und Wohnkosten als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Nur müssen das über 50 % sein. Also derjenige arbeitet bestimmt mehr als die Hälfte der Zeit Zuhause, aber glaubt einem das Finanzamt?
Kann mir jemand bei diesem Problem weiterhelfen?
Dein Steuerberater kennt sich mit den Gesetzen und den Beamten vor Ort aus. Außerdem ist es haftbar für seine Aussagen. Deshalb würde ich ihm glauben. Solltest du allerdings kein Vertrauen zu deinem Steuerberater haben, würde ich mir an deiner Stelle einen anderen Steuerberater suchen, der besser zu dir passt.
Die genauen Werte kenne ich nun nicht. Aber ich habe bisher noch keine Probleme damit gehabt, dass ich die Kosten für das Arbeitszimmer entsprechend angesetzt habe. Wobei ich allerdings immer über die Hälfte meiner Arbeit zu Hause erledige. Es gab zwar auch Zeiten, wo ich wie bei einer angestellten Bürotätigkeit außer Haus war, aber das war eben nie ein längerer Zeitraum.
Wobei ich persönlich die Nutzung nicht an Prozenten festmachen würde. Man setzt die Kosten halt an und wird sehen, ob sie beim Finanzamt auch so anerkannt werden. Ist der Sachbearbeiter anderer Meinung, dann kann man sich diese auch danach erklären lassen. Aber grundsätzlich sollte man erst mal alle Kosten ansetzen, die legal möglich und auch nachweisbar sind.
Es gibt da bestimmte Gesetze, unter den dein Anliegen zu finden ist. Wenn ich es richtig verstehe, möchte er in seiner Wohnung arbeiten und benötigt meines Erachtens ein Arbeitszimmer, welches auch als solches zu erkennen ist. Dann kann, glaube ich, anteilig die Kosten, sei es nun Wohnkosten oder Heizkosten, sogar anteilig Strom absetzen. Ich denke, dass hier der Steuerberater eine passende Auskunft gegeben hat, solange diejenige Person auch ein Arbeitszimmer benutzt.
Sämtliche Kosten werden per Quadratmeter dabei angesetzt. Dazu zählen die Kaltmiete und sämtliche Mietnebenkosten. Hat man sein Arbeitszimmer im Wohneigentum, so werden hier anteilige Zinsen und die Wohnnebenkosten angesetzt. Dazu benötigt man eigentlich keinen Steuerberater, um das auszurechnen. Ob das Finanzamt das Arbeitszimmer anerkennt, kann auch ein Steuerberater nie mit absoluter Sicherheit sagen.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-39706.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Notebook von Plus 3119mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Lohnen sich Asien Fonds? 4181mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?
- Überweisung rückgängig machen 5630mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Player · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Geld & Finanzen
- Überweisung rückgängig machen