Die erste Steuererklärung
Ich bin 23 Jahre alt, habe Mitte letzten Jahres meine Ausbildung beendet und arbeite seitdem vollzeit und festeingestellt in meinem Ausbildungsbetrieb. Ich lebe mit meinem Freund zusammen, wir sind nicht verheiratet und haben beide keine weiteren Einkünfte sowie keine Kinder. Außerdem sind wir im vergangenen Jahr aus privaten Gründen umgezogen.
Da ich bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht habe, hab ich einige Fragen dazu. Wann muss man die erste Steuererklärung machen? Ich habe gehört, dass man damit anfangen muss, wenn man seine Ausbildung beendet hat und eine Festeinstellung bekommt. Ist das richtig? Und muss man jedes Jahr eine Steuerklärung machen, wenn man einmal damit angefangen hat? Und denkt ihr, dass es sich in meinem Fall lohnen würde?
Ich wüsste außerdem gerne, bis wann man die Steuererklärung machen kann. Ich spiele mit dem Gedanken, eine für 2008 zu machen, weiß aber nicht wann die Frist endet und ob es jetzt noch möglich wäre.
Also ich habe auch in meiner Ausbildung schon eine Steuererklärung gemacht bzw. gemacht bekommen von meinem Vater. Habe zwar nie viel an Geld zurück bekommen, jedoch die täglichen Fahrten zum Arbeitgeber und sozusagen hat es sich in meiner damaligen Zeit schon gelohnt.
Seit diesem Zeitpunkt macht jedes Jahr mein Steuerberater für mich meine Steuererklärung, denn seitdem wir umgezogen sind und uns eine Eigentumswohnung gekauft haben, ist es ein wenig schwieriger geworden. Trotzdem lohnt es sich, wenn man jährlich einige hundert Euro zurück bekommt.
Eine Steuererklärung zu machen lohnt sich immer, wenn man nicht als Geringverdiener eingestuft ist (also 400 Euro Job oder weniger).
Ich selbst habe während meiner Ausbildung schon immer eine Steuererklärung gemacht und dort die täglichen Fahrten zu meinem Ausbildungsbetrieb angesetzt. Außerdem Schulmaterial, Bücher, Arbeitskleidung und Waschen und sonstige Lernmittel. Und ich habe jedes Jahr einige Euros zurückbekommen. Für mich hat es sich auf jeden Fall gelohnt. Und wenn man eine Festanstellung hat, lohnt es sich auch, seitdem man wieder die KM-Pauschale ansetzen kann. Allerdings ist die Frage, wie es dann für dieses Jahr ausschaut, denn noch ist die Sache ja nicht ganz geklärt.
Für 2008 kannst du auf jeden Fall noch eine Steuererklärung abgeben. Du kannst sicher auch noch für die Jahre deiner Ausbildung eine abgeben, wenn du meinst, dass sich das lohnt. Aber da würde ich mich evtl mal bei der Steuerhilfe erkundigen, die wissen da sicher Bescheid und helfen dir/euch auch beim Ausfüllen der Steuerunterlagen. Wegen einer Adresse oder der Telefonnummer müsstest du aber mal nachschauen, da kann ich dir nicht helfen.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich eine Steuererklärung fast immer lohnt. Bereits zu Zeiten meiner Lehre habe ich angefangen jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Am Anfang ist das sicher etwas nervig und ungewohnt. Man muss sich die ganzen Unterlagen zusammensuchen, die man benötigt um seine Steuererklärung abzugeben. Besonders wenn man noch nicht so genau weiß, was man von der Steuer absetzen kann und was nicht.
Heute bin ich soweit das ich die ganzen Unterlagen die ich absetzen möchte (Beitragsrechnungen von Versicherungen etc.), bereits das Jahr über an einem zentralen Ort sammle und dann meist alles griffbereit habe, wenn ich die Steuer machen möchte. Das hat den Vorteil dass ich meine Steuer immer recht zügig im Folgejahr fertig habe und beim Finanzamt einreichen kann.
Zum Anfang empfehle ich Dir ein Computerprogramm zu kaufen, welches Dich bei der Steuererklärung unterstützt. Es muss ja nicht gleich das teuerste sein. Ich hole mir meist das was es bei Aldi gibt, das kostet wenige Euro. Bei diesen Programmen wirst du durch deine Steuererklärung geführt und bekommst wertvolle Tipps, wenn es zum Beispiel für irgendwelche Punkte Pauschalbeträge gibt. Gerade wenn du das erste Mal deine Steuererklärung machst kann das echt sehr hilfreich sein.
Solltest du Dir nicht ganz schlüssig sein, gibt es mit Sicherheit auch so etwas wie ein Lohnsteuer- Hilfeverein in deiner Nähe. Für ein paar Euro Mitgliedsbeitrag bekommt man dort recht kompetente Hilfe bei der Steuererklärung.
Als Lediger bist du per Gesetz eigentlich nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Auf Grund deiner Steuerklasse entspricht die monatliche Lohnsteuer den gesetzlichen Abgabevorschriften und von der Seite wäre es eine Nullnummer. Allerdings würde ich dir es nicht empfehlen aus Bequemlichkeit keine Steuererklärung abzugeben und damit einen Haufen Geld zu verschenken. Sicherlich ist es mit etwas Arbeit verbunden aber für einen Extratausender kann man schon etwas Aufwand betreiben.
Ich würde dir einen Trockentest empfehlen, dafür brauchst du kein Fachwissen sondern nur einen Internetzugang oder einen Computer. Es gibt unter www.elsteronline.de einen download der erforderlichen Formulare, du kannst die aber auch die erforderliche Software als CD direkt beim Finanzamt abholen. Elsteronline ist so eine Art elektronisches Finanzamt und ich nutze es schon seit Jahren weil es kostenlos und auch relativ einfach zu bedienen ist. Fülle es doch spaßeshalber einmal aus, das geht ruckzuck. Du wirst automatisch durch das Menü geführt. So wie du schreibst vermute ich mal dass du nur den Mantelbogen mit den Allgemeinen Angaben und die Anlage N als Arbeitnehmer ausfüllen musst. Zum Schluss deiner Arbeit kannst du per Computerprogramm eine fiktive Berechnung deiner Steuerlast durchführen lassen, du siehst also sofort was du an Rückzahlungen zu erwarten hast wenn du die Erklärung auch abgibst.
Als erforderliche Angaben brauchst du neben einigen persönlichen Eingaben nur deine Lohnsteuerkarte weil dort dein Verdienst, die abgeführte Lohnsteuer und eventueller Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aufgeführt sind. Dazu brauchst du die Angaben über gezahlte Krankenversicherungen und sonstige Versicherungen die der persönlichen Vorsorge dienen. Letztere sind zum Beispiel Unfallversicherungen, Privathaftpflicht- und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen, Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungen. Auch Spenden für wohltätige Vereine sind absetzbar. Es wird immer direkt danach gefragt, also du kannst eigentlich nichts falsch machen oder falsch eintragen.
Nicht vergessen die haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen mit aufzuführen. Hier zählt aber nicht der Materialaufwand sondern nur der reine Arbeitslohn. Das wäre zum Beispiel der Klempner der die Waschmaschine repariert, der Elektriker der eine neue Leitung legt und so weiter. Auch der Schornsteinfeger mit seinen Besuchen oder die Wartungskosten für die Heizung zählt, ebenso der Hauswart der immer mal kleine Sachen repariert, auch als Mieter musst du dafür bezahlen, dieser Posten steht sicherlich auch auf deiner Betriebskostenabrechnung.
Bei den Werbungskosten trägst du alles ein was du zur Durchführung deiner Arbeit alles so benötigt hast. Hier ist allerdings eine Hürde zu überspringen. Das Finanzamt gewährt erst einmal jedem Arbeitnehmer einen Pauschbetrag von neunhundertzwanzig Euro, diese Grenze musst du erst einmal überschreiten um dort überhaupt etwas absetzten zu können. Das wären zum ersten die Fahrkilometer, also dreißig Cent pro Kilometer (nur Hinstrecke angeben) und das für zweihundertdreißig Tage im Jahr, hier auch eventuelle Umwege wegen der vielen Baustellen nicht vergessen. Ausbildungs- und Weiterbildungskosten, Fachbücher, Kontoführungsgebühren (max. sechzehn Euro pro Jahr), eventuelle Unfallkosten (muss aber auf dem Weg zur Arbeit beziehungsweise nach Hause passiert sein und darf nicht von anderer Seite ersetzt werden), Verpflegungsmehraufwand, Reinigung der Arbeitskleidung (einhundertfünfzig Euro), Beiträge für Berufsverbände und so weiter. Hier zählt ganz einfach die Kreativität.
Probier es einfach mal aus, wenn du noch Fragen hast frag ruhig. Beinah hätte ich es vergessen, auch wenn du einen Vertrag mit vermögenwirksamen Leistungen besparst und dafür die staatliche Prämie beantragen willst musst du eine Steuererklärung abgeben.
§ 46 (2) EStG listet die Ausnahmen bei Arbeitnehmern auf. Dazu gehören sonstige Einkünfte über 410 Euro im Jahr, mehrere Arbeitgeber, Steuerklasse V oder VI, Eintrag von Freibeträgen, Hochzeit oder Scheidung und noch einige andere Veränderungen, die sich im Laufe des Jahres ergeben können. Gerade in diesem Fall bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben aber solltest es freiwillig tun. Da die Lohnsteuer monatlich berechnet wird und bei der Einkommensteuererklärung wieder der Jahreswert zugrunde liegt, bekommst du aufgrund der Differenz auf jeden Fall eine Erstattung heraus. Die Frist zur Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung beträgt übrigens 4 Jahre.
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