Lohnsteuerausgleich - notwendige Unterlagen
Bisher war ich nicht berufstätig aber nun arbeite ich und da wäre es ja auch sinnvoll wenn ich einen Lohnsteuerausgleich machen würde, aber dazu müsste ich wissen was ich da alles an Unterlagen brauche. Ich denke nicht dass ich über die Steuer viel heraus bekommen werde aber ein paar Hundert Euro müssten es schon sein.
Also seid so nett und sagt mir was ich für Unterlagen bereithalten muss oder was ich mir noch alles besorgen müsste, ich würde mich sehr über viele Antworten freuen.
Es ist sicher so, dass in den meisten Fällen eine Steuererklärung Sinn macht. Damit meine ich natürlich, dass davon auszugehen ist, über die Pauschalen hinaus mehr steuerlich relevante Ausgaben geltend machen zu können, um eben die persönliche Steuerlast zu senken.
Dazu brauchst Du natürlich alle Rechnungen die Du für das betreffende Steuerjahr geltend machen willst. Ausgaben für die Weiterbildung, alle Ausgaben für den Arbeitsplatzerhalt, Beiträge zu Berufsverbänden, Spenden usw. Zusätzlich musst Du den Weg zur Arbeit wissen (einfache Strecke) sowie die Anzahl an Tagen, die Du gearbeitet hast. Hier akzeptiert das Finanzamt idR. 220-230 Tage im Jahr. Allerdings kann das bei Dir weniger sein, wenn Du nicht im Januar begonnen haben solltest. Und natürlich benötigst Du die Steuerkarte vom Arbeitgeber.
Evtl. kaufst Du Dir auch ein Steuerprogramm (welches Du ebenfalls steuerlich im Jahr des Kaufs absetzen kannst) welches Dir beim zusammenstellen der Unterlagen und Anschreiben hilft. Normalerweise rechnen Dir die Programme auch schon in etwa aus, was Du an Steuern zu viel bezahlt hast. Geben also eine Prognose bzgl. der Rückerstattung.
Persönlich habe ich aber noch die Anmerkung, was Du damit gemeint hast, dass Du nicht viel über die Steuer bekommen würdest. Aber im Satz danach von ein paar hundert Euro schreibst. Vielleicht mache ich hier schon seit Jahren was falsch, aber ein paar hundert Euro sind beachtlich - schaue Dir einfach mal an, wie viel Steuern Du sonst absolut bezahlst. Auch wenn alle Jammern ist das eigentlich nicht die erdrückende Menge!
Den Begriff “Lohnsteuerjahresausgleich” verwendet man in Deutschland, wenn es nur um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit also einem Arbeitsverhältnis geht.
Dafür benötigt man inzwischen nur noch die Belege, die als zusätzliche Werbungskosten geltend gemacht werden können wie für Weiterbildung, Literatur zu Fortbildung, Spendenbescheinigungen und was man sonst noch alles absetzen kann. Belege für Versicherungen verlangt das Finanzamt nicht. Die Lohnsteuerkarte wird inzwischen elektronisch übertragen und bei den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wollen die Finanzbeamten auch keine Unterlagen sehen.
Grundsätzlich lohnt sich eine Lohnsteuerjahresausgleich nicht, wenn man das ganze Jahr über den gleichen Lohn bezogen hat und keine erhöhten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatte.
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