Steuer- Straßenausbaubeiträge absetzbar?
Herr A hat von seiner Stadtverwaltung einen Kostenbescheid in Höhe von mehreren tausend Euro für den Ausbau seines Fußweges bekommen. Es handelt sich neben den Kosten für den Fußweg vor seiner Tür auch um anteilige Erneuerungen für die Bushaltestelle, einiger Grünanlagen und der Straßenbeleuchtung. Bezahlen muss Herr A, darum kommt er nicht herum, aber um wenigstens etwas die Kosten zu drücken möchte er das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Herr A dachte so an die Handwerkerleistungen die dort eventuell greifen könnten. Leider weiß er auch dass es mit der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen an der Grundstücksgrenze vorbei ist. Die kostenpflichtigen Arbeiten gingen alle von der Straße aus gesehen vom Bordstein bis zum Zaun.
Ist das richtig dass die Grundstücksgrenze der Zaun ist und gibt es eventuell doch noch einen Kniff um die Kosten beim Finanzamt geltend zu machen so dass sie auch anerkannt werden?
Wenn das Gebäude und das Grundstück nur privat genutzt sind, gibt es keine Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit der Straßenausbaubeiträge. Sollte das Grundstück und das Gebäude entweder ganz oder teilweise unternehmerisch genutzt werden, können diese Kosten selbstverständlich ganz oder anteilig als Betriebausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden.
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