Erbe - Wie sollte es wirklich ablaufen?

vom 16.03.2013, 21:30 Uhr

Stellen wir uns mal folgende Situation vor. Eine Mutter von 4 Kindern stirbt. Sie hat gemeinsam mit ihrem Mann ein Konto und der hat auch nach dem Tod die Vollmacht für das Konto. Nun beschließt der Ehemann, dass seine Kinder Geld erben sollen, dass ihre Mutter eben angespart hatte. Eines der Kinder ist auf Hartz 4 angewiesen, weil es sehr krank ist und deswegen hat es das Geld so bekommen, die anderen Kinder haben dann jeweils 10000 € überwiesen bekommen. Das ist ja nun alles mehr unter der Hand abgelaufen in dem Fall und deswegen wollte ich mal fragen, wie es eigentlich richtig gehen müsste. Es gab kein Testament.

Sollte das nun herauskommen, mit was müssten die Kinder rechnen? Müssten sie noch Steuern nachbezahlen oder werden die eventuell auch schon automatisch abgezogen? Wie läuft das Erben im Normalfall ab? Bisher war ich noch nicht in der Lage deswegen wüsste ich gerne mehr.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Die Freibeträge für Kinder sind meines Wissens recht hoch, sodass ein Betrag in dieser Höhe nicht versteuert werden müsste. Das Kind mit Hartz 4 muss diesen Betrag aber als einmalige Einnahme angeben beim Amt und bekommt in der Höhe dann weniger Leistungen. Sobald das Amt auch heraus bekommt, dass ein Elternteil gestorben ist, wird die Leistung sofort gestrichen und der Empfänger hat einen Erbschein vorzulegen beim Amt, um nachzuweisen, in welcher Höhe er Erbe geworden ist.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Im Normalfall (Zugewinngemeinschaft, also ohne Ehevertrag) ist es so, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte bekommt und die andere Hälfte auf die Kinder gleich aufgeteilt wird, unabhängig von deren Bedürftigkeit. Je nach Ehevertrag gelten aber andere Regelungen. Der steuerliche Freibetrag ist sehr hoch, sodass in deinem beschriebenen Fall keine Steuern gezahlt werden müssen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Bei den Beträgen muss man keine Erbschaftssteuer befürchten. Denn selbst Erben, die kein verwandtschaftliches Verhältnis mit dem Erblasser hatten, haben einen Freibetrag von 20.000 Euro. Bei Kindern liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro. Erst Beträge die darüber sind, müssen versteuert werden.

Anders sieht es bei dem Kind aus, was Arbeitslosengeld II bekommt. Da wird es einigen Ärger geben, wenn es irgendwo offiziell wird, dass so viel Geld geflossen ist. Denn immerhin hätte das bei der Agentur für Arbeit angegeben werden müssen.

Was allerdings bei der Aufteilung zu beachten gewesen wäre, ist die gesetzliche Erbfolge. Denn damit hätte der Ehemann die Hälfte des Geldbetrages bekommen müssen. Die andere Hälfte wäre dann unter den Kindern aufgeteilt worden. Allerdings kann das eben jede Familie für sich regeln, wenn es kein Testament gibt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Grundsätzlich hat jedes Kind einen Pflichtanteil, der ihm zusteht. Das Kind in Hartz IV müsste dies eigentlich melden und das Amt müsste ihm alles auf Hartz IV anrechnen. Die Freibeträge kann man im § 16 des Erbschafts - und Schenkungssteuergesetzes nachlesen und sie beginnen ab 20.000 Euro und werden über einen Zeitraum von 10 Jahren zusammen gerechnet. Richtige Auskunft darüber geben können aber nur Notare und Rechtsanwälte, die sich mit Erbrecht auskennen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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