Urlaub in den Schulferien nur Leuten mit Kindern vorbehalten

vom 21.04.2014, 12:55 Uhr

Frau A arbeitet seit fast 10 Jahren in einem Betrieb, in dem auch einige Alleinerziehende und Frauen und Männer mit Schulkindern arbeiten. Seit jeher ist es so, dass Frau A, die keine Kinder hat nicht in den Ferien Urlaub nehmen darf. Es ist angeblich Gesetz hat der Arbeitgeber ihr gesagt, dass sie nicht in den Schulferien Urlaub nehmen darf. Dieser wäre den Arbeitnehmern mit Schulkindern vorbehalten. Vorzugsweise alleinerziehende Frauen und Männer und dann eben auch diejenigen, die in einer Partnerschaft Kinder haben.

Der Betrieb ist ziemlich groß und da müssen selbst diejenigen schauen, die eine Frau oder einen Mann in einem anderen Betrieb haben. Da die Schulferien ja auch für die Kinder sein sollen, die dann mit beiden Eltern was unternehmen wollen ist das immer sehr schwer.

Sicher könnte man nun sagen, dass Frau A auch in der Vorsaison oder Nachsaison in Urlaub fahren kann. Aber sie hat einen Mann kennengelernt, der seine Kinder in den Ferien auch hat und sie wollten gemeinsam in Urlaub fahren. Da die Kinder aber nicht im gemeinsamen Haushalt leben und nicht mal von Frau A sind, ist das nicht möglich. Gerade an Ostern ist es auch blöd. Frau A kann nie verlängerten Wochenendurlaub über die Ostertage machen. Weder vor noch nach Ostern.

Ist es wirklich Gesetz, dass Leute mit Kindern nur in den Ferien Urlaub nehmen dürfen, wenn diese im Betrieb sind? Oder muss das irgendwie für alle so geregelt sein, dass auch mal die Leute ohne Kinder in den Ferien Urlaub nehmen können?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich habe keine Kinder und habe schon in den Schulferien Urlaub genommen. Da ich eh keinen Pauschalurlaub mache hat das für mich keine Nachteile und es bietet sich bei uns auch an in einer Zeit Urlaub zu machen, in der mit weniger Arbeit zu rechnen ist, weil Kunden auch vermehrt Urlaub machen. Wenn es ein Gesetz geben würde wäre das ja nicht möglich gewesen.

Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass es in diesem Unternehmen eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat gibt und da würde ich deshalb auch nachfragen, die sind doch eigentlich für solche Fälle zuständig.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Laut Gesetz gibt es keinen Vorrang. Aber wenn es ein großer Betrieb ist, sollte Frau A in den Tarifvertrag schauen, dort könnte es drinstehen und vereinbart sein. Vielleicht ist es auch ratsam, den Betriebsrat zu kontaktieren und nachzufragen, wie der Urlaub bei Frau A in diesem Fall geplant werden könnte.

Es ist aber auch verständlich, dass Eltern mit eigenen Kindern Vorrang hätten. Fair und sozial würde ich es aus dieser Sicht sehen. Frau A hat nun einen Mann kennengelernt und dieser hat Kinder und dementsprechend Urlaub in den Sommerferien. Eine einfache Beziehung ist aber da auch kein Grund, da es keine formelle Partnerschaft/Ehe darstellt, die irgendwo eingetragen ist. Das macht es alles sehr schwierig.

Die Sichtweise von Frau A ist mehr als verständlich und das immer die Eltern oder Familien bevorzugt werden, sind am Ende auch nicht immer 100%ig fair und sozial. Es wird eine Lösung geben, wenn andere Mitarbeiter mit Kindern den Urlaub anders legen und z.B. ihren Urlaub auf die anderen drei Ferien verteilen, denn es können ja vermutlich nicht alle Familien und Eltern im Sommer mal 2-3-4-Wochen Urlaub nehmen, oder?

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» DocMichi » Beiträge: 667 » Talkpoints: 3,51 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Als Gesetz kenne ich es nicht, allerdings ist es wohl eine Art ungeschriebenes Gesetz, an das sich die meisten Betriebe wohl zu halten scheinen. So habe ich es auch bisher nur kennengelernt. Immer wieder kann es dann Probleme geben, weil eben ein solcher Fall auftaucht, wie er oben beschrieben wurde. Dann ist es für den Arbeitgeber sicher auch nicht einfach zu entscheiden, wer den Urlaub bekommt. Wenn er dann eine Anfrage von einer alleinerziehenden Mutter und eine von Frau A auf dem Tisch liegen hat, dann wird er sich für die Person entscheiden, die als Arbeitnehmer selber Kinder hat und das ist dann eben nicht Frau A.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Es gibt dafür kein Gesetz, aber in den meisten Betrieben wird es eben berücksichtigt und ich finde es auch in Ordnung, denn man kann davon ausgehen, dass man es auch selbst später einmal von seinen Arbeitgeber erwartet. Es muss etwas Rücksicht genommen werden. Dies heißt aber nicht, dass man sich immer nach den Müttern oder Vätern richten muss und vermehrt einspringen muss. Man möchte ja auch in den warmen Zeiten mal Urlaub haben. Bei Arbeitgebern wird es wohl berücksichtigt, aber es wird meines Erachtens auch darauf geachtet, dass sich dies der Waage hält.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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