Steuerschätzung Unternehmensgewinn
A hat sich gerade selbstständig gemacht. Nun hat A im Vorfeld die Preise seiner Konkurrenz sehr ausführlich analysiert. Doch A hat die Steuerbelastung nicht wirklich ernst genommen. Ein Bekannter von A hat ihn ziemlich geschockt, denn er meinte, dass A ab nächstem Jahr sehr hohe Steuer Vorauszahlung in Kauf nehmen müsse, denn ihm erging es ähnlich. Im Moment rechnet A mit einem Jahresgewinn von circa 20.000 €.
Wie hoch wird voraussichtlich euerer Meinung nach die Steuerbelastung ab nächstem Jahr sein? Mit welcher Steuerzahlung muss A rechnen und wie sieht es mit Vorauszahlungen aus? Hoffe hier kann mir jemand eine ungefähre Größenordnung nennen.
Eine Größenordnung, wie viel Steuern A bezahlen muss, kann und will ich dir nicht sagen, da ich kein Steuerberater oder Finanzbeamter bin, der das zu 100% beurteilen kann.
Allerdings kann ich dir etwas zum allgemeinen Werdegang bei Selbständigkeit und Steuerzahlung sagen. Das erste Mal werden Steuern fällig (sofern A nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist) im Jahr nach dem Existenzgründungsjahr. Dann wird die erste „Steuererklärung“ gemacht. A muss nun die Steuern für sein Existenzgründungsjahr nachzahlen, im gleichen Augenblick wird allerdings die Steuervorauszahlung für das laufende Jahr fällig. (Zumindest ¼ davon). Wenn A vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann muss er sowieso monatlich bzw. vierteljährlich an das Finanzamt melden. Wie es in dem Moment genau aussieht weiß ich leider auch nicht.
Wenn du nun davon ausgehst dass jemand 10.000 Euro Steuern pro Jahr bezahlen muss (bezieht sich nicht auf A, sondern ist ein allgemeines Beispiel), dann muss er nun 10.000 Euro Steuern für das zurückliegende Jahr bezahlen und im gleichen Moment noch mal 2.500 Euro für das laufende Jahr als Vorauszahlung. Die restlichen 7.500 Euro werden dann immer vierteljährlich als Vorauszahlung fällig. (also 4mal pro Jahr je 2.500 Euro).
Für eine genaue Berechnung sind die Angaben viel zu ungenau. Da Neuunternehmer eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, kann da Finanzamt sehr schnell sehen, ob Gewinn anfällt oder nicht und dementsprechende Zahlungen für die Einkommensteuer festsetzen. Es gibt einen Grundfreibetrag von 8.000 Euro, der sich im Falle einer Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten verdoppelt. Dazu kommen noch die Kosten für die Versicherungen und sonstige Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, die nicht angegeben sind. Daher kann die mögliche Zahllast nicht abgeschätzt werden
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