Handwerkerkosten absetzen - Arbeit ausweisen lassen

vom 26.01.2008, 05:15 Uhr

Damit Handwerkerkosten als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer geltend gemacht werden können ist es erforderlich dass die Rechnung eine bestimmte Form hat.

Das heißt, dass es wichtig ist, dass auf der Rechnung Arbeitsleistung und Materialkosten separat ausgewiesen werden müssen, da das Material nicht steuerlich begünstigt ist. Außerdem muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein sowie dass die Rechnungssumme auf das Konto des Betriebes überwiesen wurde / wird, damit die Ausgaben belegbar für das Finanzamt sind.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Vor allem können hier Kosten direkt von der Einkommensteuer abgesetzt werden! Von der Steuer abgezogen werden 20 Prozent der Lohnkosten bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie Rasenmähen oder Handwerksleistungen wie Dachreparatur. Hierbei gibt es eine Obergrenze von 4.000 Euro bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und 1.200 Euro bei den Handwerksleistungen.

Bedingung ist der Ausweis der Arbeitskosten und die Zahlung auf ein Bankkonto bei Dienstleistungen von Gewerbetreibenden. Sollte ein Minijobber diese Dienstleistung ausführen, werden maximal 510 Euro im Jahr anerkannt und er kann im vereinfachten Verfahren bei Minijobzentrale.de mit 15 Prozent Arbeitgeberabgaben angemeldet werden.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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