Ist Nachhilfe steuerpflichtig?
Die meisten Personen kennen sicherlich die Nachhilfe. Diese wird oft von Studenten ausgeübt oder aber auch Schülern, die in bestimmten Fächern gute Leistungen erbringen und sich nebenbei etwas dazu verdienen möchten. Dann gibt es natürlich auch noch die üblichen Nachhilfelehrer, die so etwas meines Wissens nach sogar (haupt-)beruflich machen. Nun ist es natürlich eine Tätigkeit, womit man Gewinn erzielen möchte. Daher habe ich mir die Frage gestellt, wie es mit einem Gewerbe aussieht. Denn schließlich müssen in Deutschland ja die Einnahmen, solange sie einen gewissen Betrag überschreiten, versteuert werden.
Da das Einkommen bei der Nachhilfe in der Regel aber als Nebentätigkeit ausgeübt wird, dürften die Einkünfte auch nicht diese Grenze überschreiten (natürlich sind Ausnahmen vorbehalten). Meint ihr, dass man dennoch für Nachhilfe eine Gewerbe anmelden müsste oder eher nicht? Denn man macht sich ja nicht wirklich selbstständig, dennoch ist es in gewisser Hinsicht eine Dienstleistung. Was denkt ihr? Denkt ihr, dass es einen Unterschied macht, wer die Nachhilfe gibt? Also muss z.B. jemand, der als Nachhilfelehrer aktiv ist, Abgaben zahlen? Habt ihr schon Erfahrungen gesammelt? Denn bei uns in der Nähe sieht man im Supermarkt immer wieder Nachhilfeangebote und ich gehe stark davon aus, dass diese kein Gewerbe angemeldet haben.
Ob Einnahmen, die du nebenbei erzielst einkommenssteuerpflichtig sind, hängt von deinen persönlichen Freibeträgen, von deinem sonstigen Einkommen etc. ab. Auf jeden Fall musst du die Einnahmen, die du damit hast theoretisch dem Finanzamt melden. Genauso verhält es sich ja auch mit Prämie, die man bei Meinungsforschungsportalen erhält.
Jegliche Einnahmen, die man hat, muss man melden, ob am Ende eine Steuerpflicht daraus entsteht, ist eine andere Geschichte. Meldet man diese Art von Einnahmen nicht, macht man sich eventuell der Steuerhinterziehung strafbar, was ja sicherlich keiner von uns will.
Ich bin mir darüber selbst nicht ganz im Klaren, obwohl ich selbst öfters Nachhilfe gebe. Ich habe einen Freund, der in der Zeit, in der er noch Zivildiener war, jeden Tag etwa 4 Nachhilfestunden gegeben hat. Er studiert jetzt übrigens auch Mathematik- und Physik-Lehramt und ist ein sehr guter Lehrer. Daneben hat er noch Schachturniere geleitet und bei Fußballspielen als Schiedsrichter fungiert. So hat sich ein monatliches Einkommen von etwa 1400€ ergeben, was ich unglaublich finde. Allerdings musste er dann nach einiger Zeit dieses Einkommen melden und Steuern zahlen.
Wie die Rechtslage bei einem geringen Verdienst wie 80€ im Monat ist, weiß ich nicht. Bei uns in der Schule wird Nachhilfe vermittelt, allerdings dürfen wir als Nachhilfelehrer nicht mehr als 5€ pro Stunde verlangen, was meiner Meinung nach völlig unterbezahlt ist. Als ich meinen Physiklehrer darauf ansprach, meinte er, dass das daran liegt, dass man in der Schule als Nachhilfelehrer nicht mehr als x € pro Stunde verlangen dürfte, wobei x irgendeine Zahl zwischen 5-10 ist. Er sagte dann, dass ich es so wie er machen sollte, und einfach zuhause Nachhilfe geben sollte, da ich dann soviel verlangen darf, wie ich will.
Das Recht belastet das Geben von Nachhilfe also ab einer gewissen Geldsumme mit Steuerabgaben. Allerdings glaube ich, dass du dir darüber wirklich keine Sorgen machen musst, denn es wird dich kaum jemand kontrollieren, und sonst kann dir die Tätigkeit ja auch nicht nachgewiesen werden.
Es gibt hier in Deutschland einen Grundfreibetrag von über 8.000 Euro und den dürfte ein Schüler oder Student kaum erreichen und wenn ich sehe, wie alleine für die Rettung der HRE-Bank über 100 Milliarden vom Steuerzahler gezahlt werden müssen oder wenn Hoeneß mal so nebenbei 33 Millionen Euro nachzahlen muss, dann frage ich mich schon, ob man hier nicht etwas zu pedantisch ist und in der falschen Ecke sucht, zumal die Größen doch bekannt sind. Außerdem gibt es noch die entsprechenden Aufwendungen, die dem entgegenstehen. Die Millionenbeträge kann man mit Nachhilfe jedenfalls nicht erwirtschaften und da gibt es ganz andere Kaliber.
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