Abgaben als Werkstudent?

vom 05.11.2010, 09:59 Uhr

Demnächst möchte ich einen Job als Werkstudent anfangen. Da ich bei diesem Job nur 10 Stunden in der Woche arbeite, möchte ich mir vielleicht noch einen zweiten Werkstudentenjob suchen.

Beide Jobs sind auf 400€ Basis. Wie ist es da mit den Steuern? Muss ich Abgaben bezahlen?

» kaho88 » Beiträge: 330 » Talkpoints: 3,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Bis 450 Euro pro Monat zahlt der Arbeitgeber pauschal die Abgaben und die Arbeitnehmer müssen nichts zahlen, wenn der Arbeitgeber auch die pauschale Lohnsteuer übernimmt. Von 450 bis 800 Euro gilt die Gleitzone und der Arbeitnehmer zahlt einen verringerten Satz an SV-Beiträgen. Diese Berechnung ist gerade mit 2 Jobs extrem kompliziert, weshalb viele Arbeitgeber dies dann auch ablehnen.

Gerade Schüler und Studenten haben die Möglichkeit einer kurzfristigen Beschäftigung von weniger als 50 Tagen im Jahr ohne SV-Pflicht, was sich ideal für die Semesterferien eignet. Die anfallende Lohnsteuer wird allerdings nach der Monatslohnsteuertabelle abgerechnet und deshalb erst bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurückgezahlt, da dann der jährlich Grundfreibetrag von über 8.000 Euro ins Spiel kommt.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 21.04.2014, 15:44, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Du wirst dich ab einer bestimmten Lohngrenze selbst krankenversichern müssen, weil du aus die Familienversicherung fällst. Aber achte darauf, dass du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, weil du sonst aus der studentischen Versicherung herausfällst und die "normale" um vieles teurere Krankenversicherung zahlen musst.

Sowas wie Arbeitslosenversicherung musst du nicht zahlen, weil du als Werkstudent ja in Ausbildung bist. Je nachdem wie hoch dein Jahreseinkommen ist, wird auch keine Lohnsteuer abgezogen und du musst nur jeden Monat deine Rentenbeiträge zahlen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



@ Oly173: Alle Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro im Monat verdienen, sind pflichtversichert und er fällt auch nirgendwo heraus, wenn er länger arbeitet und es ist auch nicht seine Aufgabe, sich richtig zu versichern, sondern die des Arbeitgebers. Die Lohnsteuer wird wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch nach der Monatslohnsteuertabelle versteuert, weshalb die Abzüge je nach Arbeitszeit variieren können. Bis 20 Stunden Wochenarbeitszeit gibt es bei Studenten evtl. eine Befreiung von der RV-Pflicht, aber sicher bin ich mir hierbei nicht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Juri1877 hat geschrieben:@ Oly173: Alle Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro im Monat verdienen, sind pflichtversichert und er fällt auch nirgendwo heraus, wenn er länger arbeitet und es ist auch nicht seine Aufgabe, sich richtig zu versichern, sondern die des Arbeitgebers.

Hast du überhaupt eine Ahnung von der Thematik Juri? "Herausfallen" heißt in diesem Kontext doch nur, dass man nicht den günstigen Tarif für Studenten bei der Krankenkasse abdrücken muss, sondern deutlich mehr, weil man den Studentenstatus automatisch verliert, wenn man mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. "Herausfallen" bezieht sich nur auf die studentische Krankenversicherung und nicht auf die Krankenversicherung an sich. Erzähl mal einen Studenten, dass der sich nicht studentisch selbst krankenversichern lassen muss. Du scheinst nie eine Uni von innen gesehen zu haben, sonst wüsstest du das. Das kannst du auch bei jeder Krankenkasse nachfragen.

Juri1877 hat geschrieben:Die Lohnsteuer wird wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch nach der Monatslohnsteuertabelle versteuert, weshalb die Abzüge je nach Arbeitszeit variieren können.

Tut mir Leid, aber selbst das ist kompletter Blödsinn. Ich habe einige Jahre als Werkstudentin mit 20 Wochenstunden gearbeitet und mir ist nicht einmal Lohnsteuer abgezogen worden und ich musste sie nie zahlen. Das hängt einfach davon ab, ob man eine gewisse Einkommensgrenze pro Jahr überschreitet oder nicht und wenn man drunter bleibt (mit Werbungskosten) dann muss man keine Lohnsteuer zahlen.

Juri1877 hat geschrieben:Bis 20 Stunden Wochenarbeitszeit gibt es bei Studenten evtl. eine Befreiung von der RV-Pflicht, aber sicher bin ich mir hierbei nicht.

Das ist kompletter Blödsinn. Ich selbst habe als Werkstudentin früher gearbeitet und ich musste sowohl bei 8 Wochenstunden Arbeit und einem Lohn von 230 Euro im Monat Rentenbeiträge zahlen müssen. Das hängt immer davon ab, welche Jobs man noch so hat. Eine Anmeldung als Minijob ist bei mir damals nicht möglich gewesen. Zuletzt habe ich als Werkstudentin 20 Wochenstunden gearbeitet und musste dennoch Rentenbeiträge zahlen. Da kann man sich gar nicht befreien lassen, da man bei der Stundenzahl gar nicht auf Minijob-Basis beschäftigt werden kann.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Täubchen hat geschrieben:Hast du überhaupt eine Ahnung von der Thematik Juri? "Herausfallen" heißt in diesem Kontext doch nur, dass man nicht den günstigen Tarif für Studenten bei der Krankenkasse abdrücken muss, sondern deutlich mehr, weil man den Studentenstatus automatisch verliert, wenn man mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. "Herausfallen" bezieht sich nur auf die studentische Krankenversicherung und nicht auf die Krankenversicherung an sich. Erzähl mal einen Studenten, dass der sich nicht studentisch selbst krankenversichern lassen muss. Du scheinst nie eine Uni von innen gesehen zu haben, sonst wüsstest du das. Das kannst du auch bei jeder Krankenkasse nachfragen.

Das ist aber gar nicht möglich Täubchen. Er will ja als Werkstudent arbeiten. Von daher darf er gar nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten und ist damit dann von der Krankenversicherungspflicht durch den Job befreit und bleibt weiterhin studentisch krankenversichert. Sollte er aus welchen Gründen auch immer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, verliert er automatisch den Status Werkstudent, da man dann davon ausgeht, dass das Studium nicht mehr im Vordergrund steht. Das eine bedingt sozusagen das andere. ;)

Eine Ausnahme würde hier lediglich noch die komplett beitragsfreie Familienversicherung darstellen. Diese kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man weniger als 1/7 der Beitragsbemesungsgrenze verdient. Diese steht derzeit bei 3045 Euro West und 2695 Euro Ost. Da kann man sehr wohl schnell drüber kommen, erst recht wenn man mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten will. Das würde es also zu prüfen gelten. Wobei man dann aber immer noch zunächst einmal in die günstigere Studentenkrankenversicherung rutscht, sofern oben genannte Grenzen eingehalten werden.

Bei der Rentenversicherung kommt es auf das Anstellungsverhältnis an. Beiträge muss man da immer bezahlen, aber die Höhe variiert. Die Mini-Jobber mit weniger als 450 Euro im Monat zahlen so zum Beispiel nur 3,7 Prozent und der Arbeitgeber muss die anderen 15 Prozent übernehmen. Bei Beträgen zwischen 450 und 850 Euro gilt eine Gleitzonenregelung bei der der Beitragssatz progressiv ansteigt bis er hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird.

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist durchaus möglich. Setzt aber voraus, dass man entweder einen Mini-Job hat, dann geht das auf Antrag. Auch als Werkstudent ist das möglich, dann muss es sich aber um eine kurzfristige Beschäftigung von weniger als 3 Monaten handeln. Ansonsten geht es nicht.

Die andere Frage ist natürlich immer, ob es wirklich soviel Sinn macht, 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, wenn man nebenbei noch ein Vollzeitstudium absolviert. Aber das muss ja jeder selbst wissen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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