Mit falscher Steuerklasse berechnet- Nachberechnung möglich?
Herr A hat zum Monatsanfang einen neuen Job begonnen und dem Arbeitgeber auch seine Lohnsteuerklasse mitgeteilt. Direkt nachdem er von seinem ehemaligen Arbeitgeber seine Steuerkarte bekommen hat, reichte er diese bei dem neuen Arbeitgeber ein.
Nun hat er sein erstes Gehalt bekommen, jedoch wurde dies mit Lohnsteuerklasse 6 berechnet, was wesentlich mehr Abzüge bedeutet für Herrn A. Er bekam nun die Information, dass er das Geld mit der Steuererklärung zurück bekommen könnte. Jedoch fehlt Herrn A in diesem Monat nun das Geld, auf das er dringend angewiesen ist. Und der Lohnsteuerjahresausgleich wäre ja erst im nächsten Jahr möglich. Zudem hat Herr A sonst keine Kosten, die er geltend machen kann und ist deshalb nicht verpflichtet die Steuererklärung zu machen oder? Dies war bisher noch nie nötig, so dass Herr A sich dafür kostenpflichtige Hilfe holen müsste.
Hauptsächlich geht es Herrn A aber darum, dass er in diesem Monat auf das Geld angewiesen ist. Und deshalb möchte er vom Arbeitgeber verlangen seine Steuerklasse zu korrigieren und ihm die zu viel gezahlte Steuer aus zu bezahlen. Wie ist dies möglich? Gibt es darüber entsprechende Gesetze?
Hat ein Arbeitgeber die Steuerkarte nicht rechtzeitig zur Abrechnung der Bezüge vorliegen, ist er verpflichtet, bei der Abrechnung die Steuerklasse 6 anzunehmen. Bei Herrn A scheint es also zur verspäteten Vorlage gekommen zu sein oder die tatsächliche Steuerklasse wurde zu spät im System vermerkt.
Eine Chance, dass das Gehalt nachträglich noch korrigiert wird, besteht nicht. Was A versuchen könnte, wäre einen Vorschuß vom Arbeitgeber zu bekommen, den er in kleineren Raten zurückzahlt. Wenn der Arbeitgeber die tatsächliche Eingabe der Steuerklasse verzögert hat, steht die Chance dafür vielleicht nicht schlecht, ist es das Verschulden von A, kann es dabei schon schwieriger werden.
Ich bin auch mal mit der falschen Steuerklasse berechnet worden. Hier hat der Arbeitgeber recht schnell gehandelt und mir die Steuerklasse im nächsten Monat neu berechnet und mir zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet. Aber es gibt eben keine gesetzliche Regelung dafür und in der Regel muss man bis zur Steuererklärung warten.
Mit abgezogenen Steuern hat der Arbeitgeber nichts mehr zu tun und der kann diese auch nicht erstatten. Dafür ist das Finanzamt zuständig und hier kann man sagen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, binnen weniger Tage diesen Fehler so zu korrigieren, dass der Arbeitnehmer schnell an sein Geld kommt.
Besser und aussichtsreicher ist sicher der Tipp von Squeeky: dem Arbeitgeber die persönliche Situation erklären und mit dem Hinweis auf den Fehler bei der Steuerberechnung nach einem Vorschuß zu fragen. Es könnte dann zwar sein, dass so nicht 100% des eigentlichen Gehalts auf sein Konto kommt - aber es wird wohl mehr sein, als bei einer angenommenen Steuerklasse 6.
Mit Lohnsteuerklasse 6 wird gerechnet, wenn dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorgelegen hat. Im übrigen besteht bei Arbeitgeberwechsel innerhalb des Jahres eine Pflicht zur Abgabe einer Jahressteuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres. Innerhalb der Probezeit würde ich auch keinesfalls gegen meinen Arbeitgeber klagen und die dürfte beim Arbeitnehmer ein halbes Jahr betragen, da hier ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden kann.
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