Steuerliche Vergünstigungen bei Kleinunternehmern?

vom 20.08.2012, 11:19 Uhr

A möchte sich selbstständig machen, weil A nur auf selbstständigen Basis bei einem Unternehmen Schreibarbeiten machen kann. A muss also dann monatliche Rechnungen schreiben, damit A das Geld bekommt. Dazu braucht A einen Gewerbeschein. Gründet also damit ein Kleinunternehmen.

Hat A durch die Gründung eines Kleinunternehmens irgendwelche steuerlichen Vergünstigungen? Kann A bei der Steuer einiges geltend machen? A wird voraussichtlich nur ein sehr geringes Einkommen haben. A braucht für die Arbeit einen Computer. Kann er diesen von der Steuer absetzen oder muss er dann nachweisen, dass er diesen ausschließlich für das Unternehmen braucht? Was kann A bei der Steuer geltend machen? Welche steuerlichen Vorteile hat A durch das Kleinunternehmen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



A kann nicht mehr oder weniger von der Steuer absetzen, als ein Unternehmer welcher nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Seine Arbeitsmaterialen, sofern diese nach der Unternehmensgründung angeschafft werden, kann A demzufolge auch als Ausgaben von seinen Einnahmen abziehen. Geräte welche schon vor der Unternehmensgründung vorhanden waren, können wohl teilweise noch abgesetzt werden. Aber da sollte sich A mit einem Steuerberater zusammen setzen.

Kurz gesagt kann A alles als beruflich bedingte Ausgaben von den Einnahmen abrechnen, was zur Ausübung der Tätigkeit benötigt wird. Bei Telefon und Internet wird aber meist nur 80 Prozent gerechnet, da diese Geräte eben auch teilweise privat genutzt werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Der Begriff des Kleinunternehmers ist ein Begriff der Umsatzsteuer und bedeutet nichts anderes als dass der Unternehmer keine Umsatzsteuer abführen oder ausweisen darf. Dies kann der Unternehmer beantragen, wenn seine Einkünfte unter 17.500 Euro im Jahr liegen. Dies befreit einen vor allem von der lästigen Pflicht der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung, die Neugründer die ersten 2 Jahre monatlich abgeben sollten.

Für die Einkommensteuer gibt es keine solche Grenze und der Begriff hat hier auch keinerlei Bedeutung. Sollte der Unternehmer noch einen privaten PC haben, wird es kein Problem sein, seinen betrieblichen PC komplett abzusetzen. Wenn der Unternehmer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet, kann er ein Nebengewerbe gründen und muss sich dann nicht extra kranken versichern. Ansonsten besteht eine Krankenversicherungspflicht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 20.04.2014, 11:03, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


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