Ist die Praxisgebühr steuerlich absetzbar?

vom 19.10.2012, 20:20 Uhr

Ich habe in dieser Woche mal meine Papiere mal etwas ausgemistet und dabei fiel ein ganzes Sammelsurium von Quittungen der letzten Jahre in die Hände. Grundsätzlich hebe ich mir ja immer alle Quittungen und Rechnungen erst einmal auf und eigentlich wollte ich mal zumindest versuchen diese steuerlich geltend zu machen, aber habe das die letzten 5 Jahre schlichtweg vergessen. Die alten Belege habe ich mal schon entsorgt und die von diesem Jahr mal noch belassen. Wer weiß denn ob die Quittungen zur Praxisgebühr überhaupt steuerlich absetzbar sind?

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» friedchen » Beiträge: 1313 » Talkpoints: 940,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Soweit ich weiß, ist die Praxisgebühr nicht steuerlich absetzbar. Im Grunde wird das nämlich mit deinen Beiträgen für die Krankenversicherung verrechnet. Wenn du aber regelmäßig zum Arzt musst und auch noch teure Medikamente oder Behandlungen bezahlst, könntest du dich mal bei deiner Krankenversicherung nach einem Befreiungsausweis erkundigen. Chroniker erhalten diesen, sobald die Gebühren mehr als 1% ihres Einkommens betragen.

» Sunaika » Beiträge: 323 » Talkpoints: 3,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich bewahre die Quittungen immer auf und reiche sie zusammen mit Quittungen für Medikamente auch immer ein. Inwiefern sie das genau anrechnen weiß ich nicht, da ich aus diesem Bescheid nie so ganz schlau werde. Schaden kann es jedenfalls nicht, sie mit rein zu tun.

» Lady86 » Beiträge: 671 » Talkpoints: 12,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Als gesetzlich Versicherter, kann man sich von der Krankenklasse alle Zuzahlungen erstatten lassen, die höher als 2 Prozent der Bruttoeinnahmen sind. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Dies muss dann allerdings vom Arzt bescheinigt werden.

Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen nach $ 33 EStG. Hierfür gelten nach je nach Einkommen und Familienstand Grenzen zwischen 1 (ab 3Kindern) und 7 Prozent ( alleinstehend und über 50.000 Euro Einkünfte) vom Gesamtbetrag der Einkünfte die dann ähnlich wie Werbungskosten die Steuerlast mindern. Da die Krankenkasse allerdings schon recht niedrige Grenzen hat, ist dies meist eher für Selbständige und Freiberufler interessant.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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