Verkauf via Facebook - Steuerrechtlich?
In letzter Zeit habe ich auf Facebook des häufigeren gesehen, dass dort in bestimmten Gruppen immer wieder Dinge zum Verkauf angeboten werden. Das ganze läuft über Gruppen, die öffentlich gegründet werden, denen jeder beitreten kann. Solche Börsen hat inzwischen schon fast jede Stadt auf Facebook gegründet, und der Markt dort floriert mit gebrauchten Gegenständen zumindest in meiner Stadt mehr als nur gut. Hin und wieder werden dort auch völlig neue Artikel angeboten, für die man dann auch fast den Originalpreis verlangen kann.
Ich habe die letzten Tage öfter mal auf dieser Seite vorbeigeschaut und dort gesehen, dass ein bestimmter Verkäufer dort immer wieder interessante, völlig neue Produkte anbietet und das auch noch ein bisschen billiger als man sie eigentlich im Laden bekommen würde. Die Nachfrage ist natürlich dementsprechend auch hoch. Jetzt frage ich mich natürlich, ob so etwas überhaupt noch als Privat-Verkäufer durchgeht, oder ob man so etwas nicht eigentlich schon gewerblich anmelden müsste. Viele der Produkte werden auch mehrfach angeboten, weshalb man schon denken könnte, das dieser Person ein gewerblicher Laden gehören konnte, aus dem die Artikel stammen.
Wie sieht es in einem solchen Fall eigentlich steuerrechtlich aus? Ab wann ist man via Facebook kein Privatverkäufer mehr und müsste das ganze eigentlich „gewerblich“ anmelden? Kann man sämtliche Einnahmen, die man dort erzielt, steuerfrei in seine eigene Tasche laufen lassen?
Das "ab wann" ist genauso wenige zu beantworten, wie bei ebay oder beim Amazon-Marktplatz. Es ist doch immer eine Einzelfallentscheidung und da kommt es einfach darauf an, was der Verkäufer will/macht. Geht er den Handel wirklich deshalb ein, weil eine Gewinnabsicht dahinter steckt, so reicht ein Artikel ja aus, um ein Gewerbe darin zu sehen. Wenn der Verkäufer aber jetzt einen Lastwagen voller neuer DVD-Player geerbt hat und diese nun los werden will, so ist beim Verkauf der 700 Geräte kein Gewerbe zu vermuten. Schließlich kauft er die Geräte nicht selbst vorher mit der Verkaufsabsicht ein!
damomo hat geschrieben:Kann man sämtliche Einnahmen, die man dort erzielt, steuerfrei in seine eigene Tasche laufen lassen?
Wenn man ein Gewerbe betreibt, dann darf man das natürlich nicht. Löst man hingegen den Haushalt seiner verstorbenen Großmutter auf, indem man die Sachen auf einem "Flohmarkt" verkauft, dann wird das nicht versteuert werden müssen.
Egal, wo man verkauft, ob Flohmarkt, Ebay oder Facebook: überall gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen. Wenn man mal ab und zu Dinge verkauft, die man sowieso schon zuhause rumfliegen hat und nicht vorhat, damit Gewinn zu erzielen ist das ok. Wenn man allerdings komplett neue Artikel in mehrfacher Ausführung und dazu noch sehr oft anbietet, ist das bereits gewerblicher Handel. Man muss diese Artikel ja extra einkaufen, damit man sie verkaufen kann und beabsichtigt ja auch, durch den Verkauf einen Gewinn gegenüber dem Einkaufspreis zu machen. Das ist schon eindeutig. Man findet nicht selten solche angeblichen privaten Verkäufer, die haufenweise Neuware oder gar extra angefertigte Ware anbieten. Mit diesem Verhalten enthalten sie vor allem auch den Käufern gesetzlich festgelegte Rechte vor, mal ganz davon abgesehen, dass sie ihrer Konkurrenz und dem Staat schaden. So ein Gewerbe ist ja mit Arbeit und Kosten verbunden, man müsste sich über gesetzliche Bestimmungen und Verbraucherrechte, aber auch die eigenen Pflichten informieren. Viele wollen das nicht und verkaufen dann lieber "privat".
Die Konkurrenz könnte teure Abmahnungen schreiben, wenn sie auf so etwas aufmerksam werden. Auch das Finanzamt schläft nicht, auch, wenn Viele, die so etwas tun, dieser Meinung sind. Spätestens, wenn eine Abmahnung oder eine saftige Steuerrückforderung ins Haus flattert, ist die Verzweiflung groß. Als Verbraucher könnte man auch gegen so etwas vorgehen, indem man eben bei solch eindeutigen Verkäufern auf die festgeschriebenen Rechte besteht. Kaum einer macht sich aber die Mühe. Viele wissen aber auch gar nicht, dass man selbst als privater Verkäufer dem Käufer gewisse Rechte einräumen muss, wenn man sie nicht von vornherein ausschließt. Solche Einnahmen sind wie alle anderen gewerblichen Einnahmen eigentlich nicht steuerfrei, aber "wo kein Kläger..."
Beim Verkauf von Artikeln gelten natürlich die gleichen Regeln wie anderswo auch. Grundsätzlich zählt die Gewinnerzielungsabsicht. Dazu gibt es inzwischen auch mehrere Urteile. Gerade bei Neuware mit höherem Preis kann schon ab dem ersten Artikel von einem gewerblichen Handel ausgegangen werden. Bei gebrauchten Artikeln liegt die Grenze etwas höher. Und für diese Artikel hat man sowieso normalerweise einen höheren Preis ausgegeben. Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht und wo kein Richter, da kein Kläger aber ich finde, dass man bei Ebay Kleinanzeigen wesentlich anonymer einstellen kann und dort nicht unbedingt so ersichtlich ist, wer welche Waren verkauft und mehr Menschen erreichbar sind.
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