Beruhigungsmittel genommen und nun droht Urintest auf Arbeit

vom 18.04.2014, 19:28 Uhr

A musste vor ein paar Tagen zum Zahnarzt, weil A eine Füllung rausgefallen war. Nun Hat A ein wenig Angst vorm Zahnarzt und daher nimmt A immer, wenn A dorthin muss (ist ja glücklicherweise nicht so oft) vorher was zur Beruhigung. A hat im Freundeskreis einen anderen Arzt, dem sagt A dann vorher immer Bescheid und der bringt A dann eine Faustan-Tablette mit, die A kurz bevor A zum Zahnarzt geht, nimmt. Das hat A auch beim Zahnarztbesuch vor wenigen Tagen gemacht.

Nun hat A gestern erfahren, dass es auf Arbeit eine betriebsärztliche Untersuchung geben soll. So etwas kannte A bisher nicht, weil es solche Untersuchungen bei A's anderen Jobs nicht gibt. A hat dann mal die Betriebsschwester gefragt, was da gemacht wird und die meinte, es wird Blut abgenommen und es gibt auch einen Urintest. Na toll. Das Faustan kann man, wie A gelesen hat, recht lange nachweisen (mehrere Wochen) und die Untersuchung durch den Betriebsarzt ist schon in 14 Tagen.

Nun fragt sich A, was passiert, wenn dort dann das Beruhigungsmittel im Urin nachgewiesen werden kann. Soll A vielleicht schon vor der Untersuchung angeben, dass A ein eigentlich verschreibungspflichtiges Beruhigungsmittel genommen hat? Oder soll A auf die Testergebnisse warten und wenn es Nachfragen gibt, erst dann dazu etwas erklären? Vielleicht hat A ja Glück und es wird gar nicht nach Benzodiazephinen getestet. Aber wenn doch? Was soll A denn dann sagen? Schließlich hat A kein Rezept für die Tablette, sondern der befreundete Arzt hat die eben so mitgebracht. Das darf man ja eigentlich nicht.

Vielleicht könnte A auch sagen, dass die Tablette der Zahnarzt selber verabreicht hat. Das klingt ja harmlos: A hat Angst vorm Zahnarzt, deswegen hat der Zahnarzt A eine Tablette gegeben, bei der A gar nicht wusste, was das ist. Aber haben Zahnärzte denn solche Mittel überhaupt? Kann ja sein, dass Zahnärzte kein Faustan geben dürfen und dass A sich dann mit der Behauptung verstrickt.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Erst mal verstehe ich nicht, warum der Arzt die Tablette nicht an A abgeben durfte. Er ist doch ein Arzt, er hätte A damit doch auch ein Rezept schreiben können, auf dem die Tabletten eben verordnet werden. Ich habe eben erst mal nachgesehen, was für einen Wirkstoff Faustan enthält, da ich das Präparat nicht kenne. Der Wirkstoff darf von Zahnärzten bei Angstpatienten schon verordnet werden, soweit ich weiß. Aber trotzdem würde ich bei der Betriebsuntersuchung nicht einfach lügen und sagen, dass es vom Zahnarzt verordnet wurde.

Wenn nun der Zahnarzt dafür bekannt ist, solche Mittel nicht zu verschreiben, dann wird vielleicht nachgefragt und die Lüge fliegt auf. Ich denke, dass ich an Stelle von A die Wahrheit sagen würde. Ob es nun besser ist, die Flucht nach vorne anzutreten oder auf die Testergebnisse zu warten, da bin ich mir nicht sicher.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Der Arzt arbeitet aber nicht niedergelassen, sondern in einer Klinik. Er darf daher für diese Medikamentengruppe, also für die Beruhigungsmittel, keine Rezepte ausstellen. Er darf die höchstens einem Patienten im Krankenhaus geben. A war da aber nie Patient. Zudem würde ein Rezept bedeuten, dass man erstens eine Zuzahlung von 10 EUR machen muss und zweitens gleich eine ganze Packung kaufen muss; die gibt es in der Apotheke ja nicht einzeln. A braucht ja aber nur eine einzige Tablette und keine ganze Packung. Faustan ist übrigens ein rezeptpflichtiges Beruhigungsmittel aus der Sparte der Benzodiazephine.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich würde an A.´s Stelle als allererstes mal mit dem befreundeten Arzt sprechen. Der weiß doch sicherlich, wie lange das Mittel tatsächlich nachgewiesen werden kann und womöglich sogar, ob der Betrieb darauf testen wird. Außerdem hätte ich auch Bedenken, ob dieser Freund in die Sache mithineingezogen wird. Von daher hätte er ja auch Mitspracherecht und muss von der Sache wissen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich finde es sehr bedenklich das der befreundete Arzt einfach so verschreibungspflichtige Tabletten herausgibt! Soweit ich weiß, macht sich der Gute damit strafbar, egal wie gut er eine Person und deren Probleme kennt. Wenn A solch fürchterliche Sorgen mit dem Zahnarzt hat, kann ganz sicher bei diesem vorher angefragt werden, ob sich dagegen etwas verschreiben ließe. Ich bin selbst kein Freund von Zahnärzten und das weiß mein Arzt auch. Bevor er unangenehme Behandlungen macht, werde ich von daher immer gefragt, ob ich etwas haben möchte.

In jedem Fall werden A und der befreundete Arzt Probleme bekommen. Ich könnte mir gut vorstellen das dieses Mittel auch getestet wird. Wenn man es bei Google eingibt, wird dies als beliebte Droge aufgelistet. A muss sich wahrscheinlich in jedem Fall erklären müssen.

» xZombieKitten » Beiträge: 538 » Talkpoints: 13,88 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich finde es sehr bedenklich das der befreundete Arzt einfach so verschreibungspflichtige Tabletten herausgibt! Soweit ich weiß, macht sich der Gute damit strafbar, egal wie gut er eine Person und deren Probleme kennt. Wenn A solch fürchterliche Sorgen mit dem Zahnarzt hat, kann ganz sicher bei diesem vorher angefragt werden, ob sich dagegen etwas verschreiben ließe. Ich bin selbst kein Freund von Zahnärzten und das weiß mein Arzt auch. Bevor er unangenehme Behandlungen macht, werde ich von daher immer gefragt, ob ich etwas haben möchte. 

Das Problem sind ja nicht die Behandlungen an sich, denn da bekommt man ja eine Schmerzspritze. A hat halt einfach generell Angst vorm Zahnarzt, vor dem Ausgeliefertsein, vor den unangenehmen Geräuschen und die Angst hat A nicht erst auf dem Behandlungsstuhl, sondern schon vorher, sodass A sich vermutlich gar nicht zum Zahnarzt trauen würde oder nur unter großer Unruhe, wenn A vorher nichts nehmen könnte.

Ja, ganz erlaubt ist das nicht. Aber A hat auch eine Altenpflegerin im Bekanntenkreis und hat die mal auf Arbeit besucht. Da hatte A starke Kopfschmerzen und dann von der Altenpflegerin auch etwas bekommen, was eigentlich verschrieben werden müsste. Man kann das natürlich verurteilen, weil es eigentlich nicht erlaubt ist, aber wer medizinische Angestellte in Familie oder Freundeskreis hat, wird wissen, dass da auch mal was mitgebracht oder herausgegeben wird usw., also dass das nicht so unüblich ist.

A hat jetzt mal mit dem Arzt telefoniert und er meinte, man kann das 120 Stunden lang nachweisen. Die anstehende Untersuchung ist zeitlich noch weiter weg; er meinte, da sei nichts mehr nachzuweisen, also müsste A sich keine Sorgen machen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Zitronengras hat geschrieben:A hat jetzt mal mit dem Arzt telefoniert und er meinte, man kann das 120 Stunden lang nachweisen. Die anstehende Untersuchung ist zeitlich noch weiter weg; er meinte, da sei nichts mehr nachzuweisen, also müsste A sich keine Sorgen machen.

Ja, das hätte ich auch zunächst einmal gefragt. Allerdings hätte ich auch keinerlei Bedenken, dem Betriebsarzt einfach die Wahrheit zu sagen, wenn es nötig sein sollte. Was der Zahnarzt macht ist relativ gängig und es wird sicherlich kein anderer Arzt einen Kollegen bloßstellen für eine Therapie, die in diesem Fall von A wohl notwendig war. A kann nichts für seine Angst und dass er ein Benzodiazepin verordnet bekommen hat, finde ich nun nicht wirklich dramatisch.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Was soll eigentlich die ganze Aufregung? A kann beim Betriebsarzt doch bei der Untersuchung die Einnahme dieser einen Tablette mitteilen. Dann ist das bekannt, wenn im Urin oder Blut etwas nachgewiesen wird. Warum und von wem A diese Tablette bekommen hat, interessiert den Betriebsarzt dabei wieder gar nicht. Wobei es eine recht fragliche Angelegentheit ist, wenn ein Krankenhausarzt anderen Leuten einfach so Medikamente gibt, die eigentlich für die hauseigenen Patienten da sind. Aber das hat mit der betriebsärztlichen Untersuchung absolut nichts zu tun.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich würde es vor der Untersuchung sagen, und auch warum. Wenn die Problematik erklärt ist, interessiert es den Betriebsarzt nicht mehr. Man muss ihm auch nicht verraten woher das Medikament gekommen ist, das wird er auch nicht hinterfragen weil ihm die Information bei keinem Punkt weiterhilft. Du ersparst dir einfach die nachfragen, die auf dich zukommen könnten das ist alles.

Was ich weitaus bedenklicher finde ist wen ihr alle so im medizinischen Bereichen kennt, die einfach so locker flockig mit den Medikamenten verteilen sind. Auch wenn es ein guter Freund ist, sollte ihm bewusst sein das es dafür die Zulassung entzogen bekommt. Denn er hat so gesehen auch einen Diebstahl begangen, als er die Tablette mit aus der Klinik genommen hat. Diese Mittel sind mit gutem Grund verschreibungspflichtig, und sollten nicht wie Smarties verteilt werden. Bei euren bekannten, egal ob der Arzt oder die Krankenschwester fehlt glaube ich das Berufsverständnis oder Gehirnzellen. Beide haben wohl den falschen Beruf erwischt, und sollten sich eventuell mal Gedanken darum machen ob sie auf ihrer Position so richtig sind.

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» 19kitty90 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 2,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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