Azubi vermietet Parkplätze teuer weiter

vom 15.04.2014, 18:52 Uhr

Familie H. wohnt in einer kleinen Siedlung mit Hochhäusern. In diesen Hochhäusern gibt es auch Tiefgaragenplätze, die man anmieten kann, wenn Bedarf besteht. So hat auch Herr H. vor dem Einzug der Familie einen Tiefgaragenstellplatz mit angemietet und nutzt diesen auch immer. Der Tiefgaragenplatz wird direkt über die Wohnbaugesellschaft vermietet, die Vermieter in diesem Gebäudekopmplex ist.Zurzeit fällt dafür ein Mietpreis von 30 Euro im Monat an.

Nun hat auch Frau H. ein Fahrzeug. Mit öffentlichen Parkplätzen sieht es in der näheren Umgebung aber schlecht aus. Noch dazu ist Frau H. regelmäßig mit ihren kleinen Kindern unterwegs und die lassen sich in der Tiefgarage besser ins Auto packen, beziehungsweise wieder raus packen. Deshalb würde die Familie nun eben gerne einen zweiten Tiefgaragenplatz anmieten.

So haben sich die Eheleute mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt. Dort wurde ihnen mitgeteilt, dass sie zurzeit keine freien Tiefgaragenplätze anbieten könnten. Weder in dem Haus, in dem Familie H. lebt, noch in einem der anderen angrenzenden Hochhäuser. Familie H. ist darüber sehr erstaunt, denn es sind viele freie Tiefgaragenplätze zu sehen.

Darüber informierte das Ehepaar nun den Vermieter, der daraufhin nur mitteilte, dass Herr M. die Plätze angemietet hat und auch regelmäßig und zuverlässig die Miete bezahlt. Das machte Herrn und Frau H. nun stutzig und sie zog Erkundigungen ein.

Es ist wohl so, dass Herr H. zurzeit Auszubildender ist. Ebenfalls in einer Wohnung in dem Hochhauskomplex wohnt und gar kein eigenes Fahrzeug hat. Nun mietet er aber die Tiefgaragenparkplätze für 30 Euro im Monat bei der Hausverwaltung an und vermietet sie für 70 Euro im Monat weiter. Da in der Gegend Parkplatznot herrscht, scheint er seine Tiefgaragenplätze auch gut an den Mann zu bringen. Teilweise würde er wohl auch tage- oder wochenweise vermieten.

Die Hausverwaltung meinte dazu nur, dass ihnen egal ist, was mit den Tiefgaragenplätzen geschieht, so lange eben keine Schäden entstehen und sie pünktlich ihr Geld bekommen. Für sie sei es ja auch weniger Aufwand, wenn sie nicht jeden Tiefgaragenplatz einzeln vermieten müssten.

Aber ist es überhaupt rechtlich haltbar, wenn ein Auszubildender auf diese Weise ein Zusatzeinkommen hat? Und noch dazu eben so viel Geld daran verdient? Familie H. ist nicht bereit 70 Euro für den zweiten Tiefgaragenplatz zu bezahlen und würde eben gerne gegen den Mietwucher des Auszubildenden vorgehen. Die Frage ist nur wie?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Er darf das schon so machen, wenn der Vermieter informiert ist und er für Schäden, die entstehen selber haftet. Man wird da wohl wenig machen können und muss sich eben überlegen, was man sonst machen kann. Vielleicht bringt es ja etwas, wenn man einen Aushang macht und dort nach einem normalpreisigen Parkplatz fragt. Im Bundesgesetzbuch steht aber drin, dass man seinen Stellplatz mit Kenntnisnahme des Vermieters auch weiter vermieten kann. Wie viel er dafür nimmt, ist ja seine Sache und wenn so hohe Nachfrage ist, kann er mit dem Preis eben auch nach oben gehen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Der Eigentümer der Parkplätze hat nichts dagegen, wie ja gegenüber Familie H. mitgeteilt wurde. Und was du als Mietwucher bezeichnest, ist ganz einfach Marktwirtschaft. Über Angebot und Nachfrage regelt sich dann eben auch der Preis. Da Parkplätze knapp sind, kann eben Herr M. doppelt so viel Geld verlangen, wie die Wohnungsgesellschaft. Solange er Mieter findet, die bereit sind den gewünschten Preis zu zahlen, ist das für ihn ein gutes Geschäft.

Warum nun soll ein Auszubildender kein so lukratives Nebeneinkommen haben dürfen? Solange er seine Einnahmen auch ordentlich gegenüber dem Finanzamt angibt, ist alles in Ordnung. Dass Familie H. nun nicht bereit ist den gewünschten Mietpreis zu entrichten, ist deren persönliche Entscheidung. Wobei es eben sicher auch verhandelt werden kann, wenn Herr M. damit einen Parkplatz sehr langfristig vermieten kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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