Regelungen zur Kindesbetreuung von Alleinerziehenden

vom 15.04.2014, 11:24 Uhr

Frau S. hat ein fünfjähriges Kind, ist verwitwet und erzieht ihre Tochter alleine. Es leben auch keine Verwandten vor Ort. Frau S. ist berufstätig und finanziert ihr Leben mit ihrem Einkommen. Für die Kinderbetreuung ist von Montag bis Freitag gesorgt. Samstag und Sonntag muss Frau S. nie arbeiten.

Nun wurde sie angeschrieben, dass sie bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer fungieren soll. Generell würde Frau S. dieser Bürgerpflicht gerne nachkommen. Allerdings geht der Dienst wohl von morgens bis abends und sie hat keine Betreuungsmöglichkeit für ihre Tochter. Gibt es vielleicht irgendwelche Möglichkeiten die Kinderbetreuung und Bürgerpflicht als Wahlhelfer nachzukommen? Bieten eventuell die Städte, Kommunen oder auch der Staat Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder der Wahlhelfer an?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wer dazu "berufen" wird, Wahlhelferin zu spielen, ist dazu dann auch verpflichtet! Es sei denn, es liegen Gründe vor, die berechtigte Ablehnungsgründe darstellen. Und jetzt kommt der interessante Teil: genau der von dir beschriebene Fall ist EXPLIZIT als Ablehnungsgrund zugelassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob verwitwet, alleinerziehen oder aber im Verbund mit dem Partner: die Sorge um ein minderjähriges Kind ist höherwertig einzustufen. Ein Anruf sollte genügen, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Fugasi hat geschrieben:Bieten eventuell die Städte, Kommunen oder auch der Staat Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder der Wahlhelfer an?

Wenn man Aufwand in Relation zum Nutzen stellt, wäre dies wohl ein weiterer Fall von Steuerverschwendung. Zumal die Gemeinde ja locker einfach jemand anderen zum Wahlhelfer bestellen kann. Das kommt wohl billiger und ist mit praktisch keinem Aufwand verbunden.

Meine persönliche Meinung ist übrigens auch, dass das Kindeswohl immer deutlich über die "Bürgerpflicht" geht. Daher hätte ich nie nach der Möglichkeit der Betreuung gefragt, sondern ohne Umstände nach der Möglichkeit, wie das Amt weiter gegeben werden kann. Denn selbst wenn es eine Betreuungsmöglichkeit geben würde, würde ich mein Kind nicht Dritten anvertrauen, zu denen ich gar kein Verhältnis habe. Man sucht sich schließlich den Kindergarten oder die Babysitter auch selbst aus und überlässt das nicht anderen, welche meinen, hier Sachzwänge vorschieben zu können.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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