Ist Austausch vom Motor bei Moped meldepflichtig?
Mein Mann fährt ja täglich mit einem alten Moped zur Arbeit. Seit einigen Tagen macht der Motor einige Problem und es müssen ein paar Teile ausgetauscht werden. Ich bin ja der Meinung, dass ein kompletter Motortausch sinnvoller wäre, weil sicher danach noch mehr Teile ihren Dienst quittieren. Doch mein Mann meinte, das müsste man dann irgendwo melden, wenn man den Motor komplett tauscht.
Nun hatte aber mein Mann das Fahrzeug selbst gebraucht gekauft und gar keine weiteren Papiere dazu. Es gibt nur einen Kaufvertrag, der nachweist, dass ihm das Moped gehört. Muss man einen ausgetauschten Motor also wirklich melden? Wenn ja, wo muss man das machen und wo würde man die nötigen Papiere bekommen, wenn es die Herstellerfirma schon gar nicht mehr gibt?
Wenn der absolut gleiche Motor wieder rein kommt nicht. Aber wenn der neue Motor mehr Leistung hat oder ein anderer ist als der alte dann schon. Und man muss wieder zum TÜV und das Fahrzeug vorführen und prüfen lassen. Das hat was mit der Steuer und den Abgaswerten zu tun. Auch die Versicherung müsste Bescheid bekommen. Denn die Beiträge könnten sich dann auch ändern.
Wenn er aber gar keine Papiere mehr dazu hat, kann er sich den Gang zu den Behörden sparen. Er muss zuerst zum TÜV und sich eine Bescheinigung geben lassen, dass das Fahrzeug fahrtauglich ist und einen neuen Fahrzeugschein- und Brief ausstellen lassen bei der Zulassungsbehörde. Und dann muss er nachweisen, dass das Fahrzeug gekauft wurde und nicht gestohlen.
Das Moped hat nur ein Versicherungsschild, wo also keine Daten nach der Leistung vom Moped irgendwo mitgeteilt werden mussten. Da es den Hersteller nicht mehr gibt, wäre es schon ein anderer Motor. Aber soweit ich weiß hätte der die selbe Leistung, Hubraum und dergleichen.
Das Gerät benötigt an Papieren mindestens die Betriebserlaubnis. Und dort ist vermerkt, welche Leistungsdaten zu Grund liegen. Wenn diese Angaben nicht vorliegen, dann dürfte es auch nicht möglich gewesen sein, das Fahrzeug zu versichern. Schließlich wird man kaum zur Versicherung gehen, um sich sein Versicherungsschild zu holen, indem man sagt, dass man halt irgendein Moped versichert haben will. Dann könnte dein Mann ja locker mit einem 200-PS-Motorrag kommen.
Ein Motortausch muss natürlich nicht gemeldet werden! Wenn der Motor dem entspricht, was vorher verbaut war. Änderungen gegenüber der Betriebserlaubnis muss hingegen der TÜV abnehmen und der erstellt dann eine neue Betriebserlaubnis.
Punktedieb hat geschrieben:wo also keine Daten nach der Leistung vom Moped irgendwo mitgeteilt werden mussten
Das verstehe ich nicht. Jede Versicherung wird andere Tarife haben, die sich bzgl. der Fahrzeugart unterscheiden. Und da wieder ist es etwas kompliziert, weil auch die Erstinbetriebnahme/Zulassung (bzw. das Datum dazu!) eine Rolle spielt. Und spätestens jetzt kommt die Betriebserlaubnis ins Spiel, welche es erlaubt, hier Rückschlüsse zu ziehen.
@derpunkt: Ein Moped bekommt ein Versicherungsschild, was vom 01. März bin Ende Februar des Folgejahres gültig ist. In den Unterlagen ist da, meines Wissens nach, immer nur das Fabrikat eingetragen worden. Und das ist eben eindeutig nur ein Moped, was ich sogar ohne extra Führerschein fahren darf, weil es bei Klasse B gleich mit möglich ist.
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