Miteigentum an Immobilie mit Kreditbelastung als Sicherheit?

vom 08.04.2014, 22:37 Uhr

A ist Miteigentümer einer Immobilie. Diese ist noch mit einem Kredit belastet, aber der Wert der Immobilie ist wesentlich höher. Welchen Wert der Anteil von A hat, ist durch ein Gutachter festgestellt worden. Könnte man nun diesen Wert, der ja A zusteht, auch als Sicherheit für einen anderen Kredit einer Bank anbieten? Wie und wann dieser Anteil A ausgezahlt werden muss, ist im Moment Sache der Gerichte. Aber es ist schon gerichtlich ausgeurteilt worden, dass A eben der Betrag X zusteht.

Konkret geht es darum, dass A eine Immobilie im Auge hat, die doppelt so viel kosten soll, wie A aus der anderen Immobilie zu bekommen hat. Damit wären ja schon allein 50 Prozent an Sicherheiten vorhanden. Müsste dann A das Miteigentum der Bank verpfänden? Oder reichen einfach die Nachweise, dass da eben noch mit einer größeren Summe zu rechnen ist?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Kaum eine Bank dürfte da so ohne weiteres mitmachen, weil sie als "Sicherheit" bei der Immobilie nur "Zweitrangig" (im besten Fall) eingetragen werden würde. Das bedeutet, dass im Extremfall erst die eigentliche Bank bedient wird, bevor die neue Bank was aus einer Zwangsversteigerung erhält. Problematisch wird das immer, wenn z.B. auf Grund eines Ereignisses der Wert der Immobilie dramatisch fällt und am Ende im Grunde nur noch das Grundstück als "Wert" übrig bleibt. Aber natürlich kann man anfragen.

Wobei hier noch die Schwierigkeit besteht, dass die Besitzverhältnisse so nicht klar sind. Wenn es sich um ein Wohnhaus mit abgeschlossenen Wohneinheiten handelt, ist die Verwertung unabhängig vom anderen Miteigentümer anders möglich, als wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, welches beiden Parteien zu gleichen Teilen gehört (z.B. durch eine Erbschaft).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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