Kann man sich gegen untertarifliche Bezahlung wehren?
Nehmen wir mal an, dass Arbeitnehmer A untertariflich bezahlt wird. Könnte dieser Arbeitnehmer A sich gegen diese geringe Bezahlung wehren oder hätte er da bei der Einstellung drauf achten müssen? Wie ist es, wenn der Arbeitnehmer A im Arbeitsvertrag einen sehr geringen Lohn stehen hat? Ist es dann noch möglich, dass er auf höhere Bezahlung besteht? Oder ist ein Arbeitgeber dazu nicht verpflichtet?
Ob sich der Arbeitnehmer wehren kann, wird wohl davon abhängig sein ob der Arbeitgeber überhaupt tarifgebunden ist. Ist dies nicht der Fall, könnten wohl höchstens aktuell gültige Mindestlöhne in Ansatz gebracht werden und der branchenübliche Tariflohn bliebe wohl erst mal außen vor.
Ob der Arbeitnehmer auf eine höhere Bezahlung bestehen kann, wird wohl mal hauptsächlich von seiner Verhandlungsposition abhängen. Verpflichtet ist der Arbeitgeber jedenfalls nicht, der höheren Lohnforderung des Arbeitnehmers nachzugeben.
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