Freispruch 'mangels Beweise' - Ein Freispruch '2. Klasse'?

vom 05.04.2014, 12:51 Uhr

Bei uns im Ort wurde jemand angeklagt eine Körperverletzung begangen zu haben. Der Mann wurde freigesprochen, weil es keine Beweise mehr gab, die ihn belasteten. Bei der Urteilsverkündung wurde nicht gesagt, dass er freigesprochen wurde, weil er die Tat nicht begangen hat, sondern "aus Mangel an Beweisen".

Im Ort ist der Mann immer noch der Schläger und einige Leute machen einen großen Bogen um ihn. Er hat durch die Inhaftierung wegen schwerer Körperverletzung in U-Haft seine Arbeit verloren, die er zwar zurück bekommen hat, aber er nur noch gemobbt wird. Sein Leben ist nicht mehr das Leben, was er vorher geführt hat und er beteuert unschuldig zu sein.

Einige im Ort meinen aber, dass er nur frei gesprochen wurde, weil die Beweise fehlten und nicht, weil er nachweislich unschuldig ist. Ist denn ein Freispruch, der mangels Beweise ausgesprochen wird nur ein Freispruch zweiter Klasse? Warum muss man das bei der Urteilsverkündung denn dabei sagen? Ist dann nicht klar, dass er für einige dann immer noch für schuldig gilt?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Rein juristisch gibt es ja keinen Freispruch zweiter Klasse. Freispruch ist Freispruch. Und im Rechtsstaat sollte man dies auch immer so kommunizieren. Dass es menschlich ist, zu zweifeln und einen Menschen nach einem Freispruch mangels an Beweisen, in bestimmte Schubladen steckt, ist vielleicht nachvollziehbar. Ein normaler, würdiger und höflicher Umgang mit diesen Menschen ist trotzdem geboten. Ich würde auch immer Wert darauf legen, dies zu beachten.

Dass bei der Urteilsverkündung darauf hingewiesen wird, liegt daran, dass der Richter sein Urteil begründen muss. Wenn die Beweise nicht ausreichen, ist das eben seine Begründung für einen Freispruch.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ein Freispruch ist ein Freispruch, was leider nur juristisch so gesehen wird. Bei der Gesellschaft ist es oftmals so, dass dann eben noch Restzweifel sind und man die Person dann meidet. An seiner Stelle würde ich wahrscheinlich einfach wegziehen, wenn er in so einer komischen Region wohnt. Was kann man denn auch anderes machen? Die Leute werden ihre Meinung ja nicht ändern, weil das Urteil ja nur so gesprochen wurde.

Generell würde ich einen Freispruch auch als Freispruch sehen und einen Freispruch wegen mangels an Beweisen nicht als 2. Klasse Freispruch sehen. Man hat doch ermittelt und wenn es dann nicht nachweisbar ist, ist es nun mal so. Das heißt nun nicht, dass man es nicht getan hat, aber dann hat er vielleicht Glück gehabt und hat dann eben später mal Pech, irgendwie wird sich das schon ausgleichen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wenn jemand freigesprochen wird aus Mangel an Beweisen, dann ist das Urteil gefällt und er ist frei. Es ist menschlich, wenn über ihn getuschelt oder er gemoppt wird, aber richtig ist das nicht. Da er immer noch behauptet, nicht schuldig zu sein, sollte man sehr vorsichtig mit solchen Tuscheleien sein. Denn schon manch ein Mensch ist durch die lieben Mitmenschen in den Tod getrieben worden, weil die ein Urteil nicht akzeptiert und hingenommen haben und auch seinen Beteuerungen nicht glauben wollten.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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