Wie verdient ein Anwalt am Rechtsberatungshilfeschein?

vom 31.08.2012, 18:03 Uhr

Anwälte sind nicht so wirklich günstig, und so ist die Hemmschwelle doch recht hoch, zu einem Anwalt überhaupt zu gehen. Jedoch gibt es für Personen, die nur Arbeitslosengeld oder dergleichen beziehen, oder auch für Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, beim zuständigem Amtsgericht einen sogenannten Rechtsberatungshilfeschein zu beantragen. Man muss dort aber auch den Grund benennen, um was es geht und der wird auch angegeben. Der Anwalt wird dann in diesem Fall tätig, bei mehreren Punkten muss dann auch jedes Mal der Grund benannt werden. Pro Fall bezahlt man mit dem Schein dann eine Gebühr von zehn Euro beim Anwalt. Bei den zehn Euro wird es aber wohl nicht bleiben.

Wie wird dieser Schein beziehungsweise dann der Anwalt bezahlt und wonach berechnet sich dessen Leistung? Von wem erhält der Anwalt dann das restliche Honorar?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich bin mir jetzt gar nicht sicher ob die Jobcenter auch Rechtsberatungshilfescheine ausstellen, aber vom zuständigen Amtsgericht bekommt man diesen, bei Erbringung gewisser Voraussetzungen, auf alle Fälle.

Die Leistung berechnet sich hierbei pauschal und das restliche Honorar bekommt der Anwalt dann natürlich von der den Rechtsberatungshilfeschein ausstellenden Behörde. Letztendlich wird diese Rechtsberatung aus Steuergeldern finanziert.

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» €uro » Beiträge: 141 » Talkpoints: 7,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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