Können Diplomaten wirklich ohne Strafe gegen Gesetze handeln

vom 11.02.2014, 14:05 Uhr

Ich habe heute mal schon am Vormittag das Fernsehen angemacht und bin auf eine Sendung gestoßen, in der es um einen Diplomaten ging, der Fahrerflucht begangen hat. Die Autonummer, die ein Zeuge aufgeschrieben hat, hat ihn dann auch entlarvt, was aber keine Konsequenzen hatte. Denn das Verfahren wurde eingestellt und der Verletzte ging leer aus. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil der Unfallverursacher die diplomatische Immunität genossen hat.

Ich habe mich dann gefragt, ob ein Diplomat wirklich alles machen kann ohne dass man ihn zur Rechenschaft ziehen kann. Ich habe mal was von diesem Wiener Übereinkommen gehört und dass Diplomaten eine Immunität genießen damit sie ihren diplomatischen Dienst ausüben können ohne dass sie durch Gesetze dabei gehemmt werden.

Wie ist das eigentlich, wenn ein Diplomat eine Straftat begeht? Kann man dem wirklich nichts anhaben? Kann ein Diplomat denn wirklich alles machen ohne bestraft zu werden? Wo sind da die Grenzen?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Diplomaten genießen eine gewissen Immunität gegenüber lokaler Gesetzgebungen, wenn ich mich nicht irre aber den Grundgesetzen sind sie genauso eigentlich unterzuordnen. Aber der Mensch nutzt gern mehr, als er hat oder besser biegt sich gewisse Regeln zurecht. Gab es bisher einige gute Filme, die aber gezeigt haben, dass vieles nicht geht. :shock:

» Kira1442 » Beiträge: 20 » Talkpoints: 5,19 »


Ja, Diplomaten genießen Immunität, welche sie vor Strafverfolgung in den Gastgeberländern schützen. Und daher kann ein Diplomat vom Gastgeberland für Straftaten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Natürlich können auch keine Strafen eingetrieben werden. Wenn es Forderungen gibt, dann müsste man diese zivilrechtlich an das entsendende Land stellen. Wobei hier die Aussichten eher schlecht sind.

Man darf sich aber nicht vorstellen, dass hier ein Diplomat dann schalten und walten kann, wie er will und nie mit Konsequenzen zu rechnen hat. Bei Straftaten würde so eine Person vom Gastgeberland nämlich schlicht ausgewiesen werden! Es gibt zwar ein Abkommen über die Immunität von Diplomaten - aber ein Gastland kann sich gegen einzelne Personen auch wehren und ihnen das Recht auf Aufenthalt entziehen. Hinzu kommt aber auch, dass die entsendenden Staaten darauf bedacht sein sollten, dass ihre Vertreter und Repräsentanten im Gastgeberland nicht negativ auffallen. So ist als Konsequenz auch immer denkbar, dass das entsendende Land einen regelmäßig negativ auftauchenden Diplomaten abberuft, um den Ruf des Staates bzw. um nicht die Beziehung zwischen den Staaten zu gefährden.

Hinzu kommt natürlich auch der Umstand, dem Diplomaten bei Straftaten das entsendende Land den Diplomatenstatus entziehen kann, so dass doch das Gastgeberland die Tat sanktionieren kann. Außerdem: wenn dies nicht geschieht, ist anzunehmen, dass der Straftäter abberufen und in seiner Heimat gemäß der dort geltenden Gesetze für die Straftat (wenn es eben eine erhebliche Straftat war) bestraft wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Die Diplomatische Immunität schützt vor Strafverfolgung im Gastgeberland. Dies hat nicht nur Nachteile. Schließlich will auch niemand, dass ein deutscher Diplomat nach dem Recht der Scharia abgeurteilt wird. Die einzige Möglichkeit, die das Gastgeberland hat, ist die Ausweisung. Bisher kann ich mich allerdings kaum an einen bekannten Fall in Deutschland erinnern, wobei dies zu großen Schwierigkeiten geführt hätte. Der Ansehensverlust wäre einfach zu groß.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ampelmännchen hat geschrieben:Wie ist das eigentlich, wenn ein Diplomat eine Straftat begeht? Kann man dem wirklich nichts anhaben? Kann ein Diplomat denn wirklich alles machen ohne bestraft zu werden? Wo sind da die Grenzen?

Ich meine mal gehört zu haben, das der Schutz zum größten Teil fürs Ausland bestimmt ist, damit die Diplomaten da mehr Sicherheit haben, falls dort etwas passiert. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, das sie komplett straffrei ausgehen, wenn sie zum Beispiel einen Mord oder so begehen. Auch zivilrechtlich kann man einen Diplomaten verfolgen.

Der Diplomatenschutz bezieht sich nur auf die Strafverfolgung. Außerdem soll es die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes schützen und das sagt mir ja, wenn der Diplomat eine Straftat begeht, kann er dafür auch verantwortlich gemacht werden. Ich denke, das er dann sein Amt niederlegen muss und somit auch den Schutz nicht mehr besitzt.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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