Selbstständige Arbeit 1 Jahr aussetzen - Steuererklärung?
Vorweg, es geht nicht um mich. Ich bin mit meinem aktuellen Status ganz zufrieden. Daher bitte bei der Beantwortung der Frage nur auf das konkrete Beispiel beziehen, und nicht auf das, was über meine Arbeit bisher hier im Forum in anderen Threads bekannt geworden ist. Das würde die Fragestellung hier verfälschen.
Aber nun zum eigentlichen Fallbeispiel: Nehmen wir also an, Person A hat bisher studiert. Nebenbei hat er Nachhilfe gegeben, bisschen als Lektor gearbeitet und hier und da auch mal Recherchetätigkeiten durchgeführt. Dafür war er auch beim Finanzamt gemeldet und hat die Einnahmen korrekt auf der jährlichen Steuererklärung als "Einnahmen aus selbstständiger Arbeit" angegeben.
Nun hat A sein Bachelor-Studium beendet und möchte ein Jahr lang weltweit durch die Gegend reisen. Finanziell hat er die Mittel dazu, denn er hat vor Kurzem eine größere Summe Geld geerbt. Nach dem Jahr möchte A noch seinen Master-Abschluss machen und die selbstständige Arbeit wie vorher nebenbei weiterführen.
Aber während der Aussetz-Zeit von einem Jahr führt A eben die selbstständige Tätigkeit nicht durch. Muss A sich dafür irgendwie beim Finanzamt abmelden oder bescheid sagen, dass die Tätigkeit für ein Jahr ruht? Muss A außerdem für das Jahr eine Steuererklärung mit 0,00 EUR Einnahmen einreichen? Oder kann er sich die dann auch sparen, wenn er keine Einnahmen hatte?
Ohne jetzt irgendwelche Gesetztestexte nachzulesen, bin ich der Meinung, dass A sich nicht beim Finanzamt abmelden muss. Es wird einfach bei der Steuererklärung angegeben, dass die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit gleich Null waren. Da man für diesen Zeitraum aber auch keine Kosten geltend machen wird, sollte das kein Problem darstellen. Das Finanzamt wird sich nur besonders zu Wort melden, wenn man mehrere Jahre hintereinander Verluste meldet.
Dies ist eine interessante Frage, die ich mich in letzter Zeit auch gestellt habe. Ich bin für mich auf den Punkt gekommen, dass ich nächstes Jahr über ein halbes Jahr nicht meiner Nebentätigkeit als Freiberufler nachgehen kann. Dies werde ich dem Finanzamt nicht mitteilen, da ich ja danach wieder anfangen werde. Und vielleicht gibt es auch in der Zeit vor der Prüfung mal einen Tag, wo ich mich ablenken möchte. Ich kann dann aber auch nur Kosten absetzen, wenn ich wirklich am PC diese Sachen mache. Ansonsten werde ich halt 0 Euro als Einnahme und als Ausgabe erzielen und auch mitteilen. Da ich aber mindestens vier Monate doch dem Ganzen nachgehe, werde ich auch eine Steuererklärung im darauf folgenden Jahr einreichen.
Auf A bezogen würde ich sagen, dass er sich melden muss. Er gibt einfach diese Steuererklärung mit null Euro Gewinn ab, die sich durch keine Einnahmen und keine Ausgaben ergeben. Vielmehr könnte er diese Aufgabe auch einen dritten aufgeben, den er bezahlen muss, aber ich denke, dass A daran nicht interessiert ist und auch nicht möchte. Ein Jahr auszusetzen, wäre nicht schlimm. Als Selbstständiger nimmt man natürlich auch nicht jeden Tag oder jeden Monat etwas ein, es ist ja je nach Einsatzlage. Für mich ergibt sich die Frage, ob A nicht doch auch während seiner Reise seiner Arbeit zumindest für zwei Tage nachgehen möchte oder kann. Wenn er sich aber entschließt, längerfristig nicht mehr teilzunehmen, dann sollte er es lassen und dies dem Finanzamt melden, um sich abzumelden. Aber dem ist ja eben nicht so.
Die Frage ist auch, ob du dann überhaupt noch in Deutschland steuerpflichtig bist, wobei Steuererklärungen normalerweise für das Kalenderjahr abgegeben werden und deine Reisetätigkeit wahrscheinlich auf zwei Kalenderjahre verteilt ist. Ich würde so oder so eine oder zwei Steuererklärungen beim Finanzamt abgeben und einfach in einem kurzen Brief erklären, weshalb die einnahmen abweichen, um unnötigen Fragen vom Finanzamt vorzubeugen.
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