Gelten für Beamte gesonderte Vorruhestandregelungen?

vom 31.03.2014, 13:23 Uhr

Frührente oder Vorruhestand ist ja eigentlich gar nicht so einfach zu bekommen. Aber ein Bekannter, der Beamter ist meint, dass er nicht bis zur eigentlichen Pensionierung arbeiten muss. Als Beamter kann er eher in Rente bzw. in Pension gehen. Gelten denn für Beamte gesonderte Vorruhestandregelungen? Welche Regelungen sind das? Was ist anders bei Beamten und "normalen" Arbeitnehmern?

Benutzeravatar

» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Natürlich gelten für Beamte andere Vorschriften. Die weichen auch von Bundesland zu Bundesland ab, bzw. beim Bund selbst weichen sie auch von den Ländern ab. In der Regel können Beamte mit 63 vorzeitig in Pension gehen. Sie bekommen dann aber auch nicht die volle Pension, sondern es wird viel abgezogen. Geregelt wird das durch Beamtenbesoldungsgesetze (der Name der Gesetze kann von Land zu Land anders lauten) und ist dort auch nachzulesen.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


In der Tat, es ist wirklich so dass es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. Je nach dem ob ein Bundesland reich ist oder nicht und seine überzähligen Beamten gerne um jeden Preis loswerden möchte werden entsprechend großzügige Festlegungen getroffen. Leider ist es so dass es mit der Umsetzung hapert da die jeweiligen Dienststellen auch noch ein Wörtchen mitzureden haben. Ich würde gerne in Altersteilzeit gehen oder mich beurlauben lassen, aber anscheinend bin ich der wichtigste Mensch im ganzen Haus weil man meint auf mich nicht verzichten zu können. Das sind dann die berühmten dienstlichen Gründe die dagegen sprechen und jeden Antrag schon im Keim ersticken.

Ich habe jetzt nur die Regelungen von Sachsen-Anhalt da, nehme aber an dass es in den anderen Bundesländern ähnlich aussieht. Diese Festlegungen sind auch nur befristet und können jederzeit geändert werden. Grundsätzlich gilt aber, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat der kann mit entsprechenden Abschlägen sofort in den Ruhestand gehen.

Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat kann einen Antrag auf Altersteilzeit (generell 50 Prozent der bisherigen Arbeitszeit) mit reduzierten Bezügen stellen. Das Modell wird gefördert so dass man nicht mit 50 Prozent der Bezüge dasteht. Angeboten wird das Blockmodell wo man beispielsweise 7 Jahre bei reduzierten Bezügen voll arbeitet und die letzten 7 Jahre dann bis zur Pensionierung zu Hause bleibt. Das liest sich gut, ist für mich aber nicht nachvollziehbar. Ich gehe in Vorleistung, sterbe ich oder bekomme ich eine schwere Krankheit was in diesem Alter ja nicht so selten ist dann habe ich einfach Pech gehabt. Auch ist es so dass ältere Menschen mehr Krankentage haben als junge Mitarbeiter, davon profitiert nur der Arbeitgeber bei diesem Modell.

Dann gibt es noch das Teilzeitmodell mit ähnlichen Konditionen. Das bedeutet dass ich mich vorher entscheiden muss wie ich die 50 Prozent meiner Arbeitszeit aufteilen möchte, also ob ich an fünf, vier oder drei Tagen in der Woche im Amt aufschlagen möchte. Entsprechend anteilig wird dann auch der Urlaub gewährt. Spätere Änderungen sind mit Zustimmung der Behörde möglich, nicht aber der Wechsel in das Blockmodell. Diese Lösung finde ich noch am vernünftigsten. Man ist nicht vollkommen raus aus der Arbeit und kann noch die sozialen Kontakte pflegen und der Arbeitgeber profitiert auch. Er könnte theoretisch einen neuen Kollegen einstellen was aber nicht passiert oder ein anderer Kollege würde sich freuen dass einer von den Alten nicht die Stelle und seine eigenen Aufstiegschancen blockiert. Außerdem ist es auch bei Teilzeitkräften erwiesen dass sie deutlich mehr arbeiten in der verbliebenen Zeit und auch dass sie weniger krank sind als vergleichbare Kollegen.

Kleines Bonbon, aber ich bin noch zu jung dafür- wer das 60. Lebensjahr vollendet hat dem muss man Altersteilzeit gewähren. Dieses Angebot läuft wahrscheinlich zum 31.12.2016 aus. Mein Antrag wird wahrscheinlich ausgesessen. Ich bekomme keine Ablehnung und keine Zustimmung und klagen darf ich nicht. Ein Urlaub ohne Bezüge bis zur Pensionierung ist auch möglich, wird aber nicht gewährt.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^