Was fällt alles unter 'Modernisierung' bei Mietwohnung?

vom 11.02.2014, 22:24 Uhr

A wohnt in einem Mietshaus und dort werden gerade Modernisierungsmaßnahmen angekündigt. Unter anderem sollen neue Fenster eingebaut werden. Da aber auch noch mehr gemacht werden soll, wie ich hier Berechnung einer Mieterhöhung nach Modernisierung schon schrieb, wollen die Mieter nun auch wissen, was alles unter "Modernisierung" fällt und was gemacht werden muss, ohne dass dies als Modernisierungsmaßnahme gekennzeichnet wird.

Was kann man alles als "Modernisierung" eines Mietshauses rechnen und was ist eine normale Schönheitsreparatur im Haus? Ist die Renovierung des Treppenhauses oder das Abschleifen und streichen der Holztreppe auch Modernisierung oder eine Schönheitsreparatur?

Benutzeravatar

» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eine Modernisierung ist es immer dann, wenn der Zustand verbessert wird. Also wenn zum Beispiel Fenster mit einer besseren Wärmedämmung eingebaut werden oder die Außenwand, die vorher unisoliert war nun eine komplette Außenisolierung bekommt.

Das abschleifen und streichen der Treppen ist eine Schönheitsreparatur, eine Modernisierung wäre in diesem Fall zum Beispiel der Einbau eines Fahrstuhls. Auch muss man beachten, dass Instandhaltungsarbeiten keine Modernisierungsarbeiten sind. Zum Beispiel könnte das Treppenpodest marode sein. Wenn dieses jetzt neu aufgebaut wird ist es keine Modernisierung und keine Schönheitsreparatur sondern eine Instandhaltung.

Modernisierungen können zu maximal 11 % auf den Mieter umgelegt werden. Dabei dürfen ausschließlich Modernisierungskosten umgelegt werden, was in den Schlussrechnungen oft schwer differenzierbar ist.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^
cron