Inhalte und Formvorschriften privater Darlehensverträge

vom 31.03.2014, 11:21 Uhr

Nimmt man ein privates Darlehen auf, so setzt man ja auch in aller Regel einen dementsprechenden Darlehensvertrag auf. Nur was kann denn oder was muss denn alles in einem rechtssicheren Darlehensvertrag drinstehen? Darlehenshöhe ist ja soweit klar, aber müssen oder sollten denn auch der Darlehensgrund und wo mögliche Bürgen drinstehen? Was würdet ihr alles in einen privaten Darlehensvertrag aufnehmen? Gibt es dafür regelrechte gesetzliche Formvorschriften?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Selbst ohne ein Schriftstück kann ein Vertrag geschlossen werden. Wie könnte es dann sein, dass hier formale Anforderungen erfüllt sein müssen? Man stelle sich vor, du leihst deinem Banknachbarn einfach mal 5 Euro mit der Abmachung, dass er dir das Geld am Freitag zurückgibt. Wie viel mehr könnte ein Vertrag in Schriftform hier regeln?

Aus meiner Sicht ist eigentlich nur wichtig dass vermerkt wird, dass das Geld als Darlehen (also keine Schenkung, Unterstützung, Überlassung oder Gegenleistung/Bezahlung für irgendwas) übergeben wurde und bis wann bzw. wie das Geld zurückgezahlt werden soll.

Schwierig finde ich Passagen, die dann über "Zinsen" gehen. Schließlich fängt dann die Sache an, "geschäftsmäßig" zu werden. Und eine Privatperson ist keine Bank. Hier kann man eigentlich nur Fehler machen und wer für verliehenes Geld wirklich Geld verlangen will, sollte sich überlegen, die Sache nicht doch zu lassen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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