Ehe zwischen sehr Alt und Jung immer Versorgungsehe?

vom 29.03.2014, 09:12 Uhr

Herr/Frau A. heiratet als Achtzigjähriger/Achtzigjährige Herrn/Frau B., der/die in den Vierzigern ist, und stirbt nach zwei Jahren. Normalerweise zahlt die gesetzlichen Rentenversicherung eine Hinterbliebenenrente. Das muss sie nur nicht tun, wenn es sich um eine sogenannte Versorgungsehe handelt. Ist eine solche Verbindung automatisch eine Versorgungsehe? Wie wird geprüft, aus welchen Gründen ein sehr alter Mensch einen/eine viel Jüngeren/Jüngere heiratet?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Naja, nur auf Grund des Altersunterschieds kann nicht auf eine Versorgungsehe geschlossen werden. Eine Beziehung zu einer Person die hier deutlich jünger ist, kann auch für den 80ig jährigen was mit "körperlicher Begierde" zu tun haben. Auf eine "Versorgungsehe" kann hier dann auch deshalb nicht geschlossen werden, weil nicht sicher mit dem frühen Ableben des älteren Partners hat rechnen können. Hätte die Ehe z.B. über 1 Jahr Bestand, kann man ja auch nicht mit dem Verdacht einer Versorgungsehe kommen.

Anders könnte der Fall liegen, wenn der eine Partner schon unheilbar krank war und das baldige Ableben absehbar war. Hier aber könnte ja auch dann von einer "Versorgungsehe" ausgegangen werden, wenn das Paar aus gleichaltrigen Partnern bestanden hätte. Das hätte dann mit dem Alter nichts zu tun.

Es gibt keine "offizielle Instanz", welche die Gründe prüft, warum eine "ältere" Person eine "jüngere" Person ehelicht. Das darf dann schon von der Verwandtschaft gemacht werden. Ich selbst kann jetzt natürlich nur eine "schlichte männliche" Sicht widergeben. Aber eine "jüngere" Frau sieht eben doch anders (und in dem Fall "körperlich reizvoller") aus, als die ältere Frau. Ob das aber zur Heirat reicht, würde ich für mich verneinen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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