Massige Überstunden, aber Abbau nahezu unmöglich

vom 29.03.2014, 10:57 Uhr

Frau A. ist in einem mittelständischem Unternehmen beschäftigt. Dort werden Überstunden nicht mehr ausgezahlt, sondern mit Freizeitausgleich abgegolten. Frau A's Arbeitgeberin hat sich bereits darüber beklagt, dass Frau A. so viele Überstunden hat. Dennoch ist es so, dass besagte Arbeitgeberin Frau A. aber weitere Überstunden aufbrummt, zumindest in Hinblick auf den kommenden Arbeitsmonat.

Frau A. selbst macht es an sich nichts aus, wundert sich lediglich über die Aussagen der Arbeitgeberin Frau B., die den Dienstplan erstellt. Immerhin ist Frau B. für den Dienstplan verantwortlich, während Frau A. nur hin und wieder mal eine Stunde eher gehen kann. Zudem ist Frau A. etwas verwundert darüber, dass die Kollegen im prozentualem Vergleich ebenfalls weniger arbeiten. Frau B. ist darüber aber im Bilde.

Wie sollte Frau A. sich da verhalten, da sie keinerlei Probleme damit hat? Würdet Ihr Euch da ungerecht behandelt fühlen? Ab wann würdet Ihr da etwas sagen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Frau B. ist hoffentlich bewusst, dass Überstunden nicht zum Regelfall werden sollten. Sie dienen nur dazu um über einen kurzen Zeitraum die betrieblichen Belange am laufen zu halten. Zum Beispiel, wenn ein Auftrag zusätzlich angenommen wird oder ein Mitarbeiter erkrankt und daher die Kollegen diese Arbeiten mit erledigen müssen.

Da nun aber kein Abbau der Überstunden möglich scheint, sollte man sich mal den Arbeitsvertrag anschauen. Dort müssen klare Regelungen stehen, was die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden angeht. Ist das nicht der Fall, so kann die Klausel über den Freizeitausgleich bei Überstunden auch unwirksam sein. Auf dieser Seite kann man dazu nachlesen. Und eventuell müssen die Überstunden dann sogar bezahlt werden. Da sollte man aber mal bei einem Anwalt mit Fachrichtung Arbeitsrecht nachfragen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich verstehe die Arbeitgeberseite hier nicht. Wieso beschwert man sich über die Anzahl der Überstunden, ermöglicht aber gleichzeitig keinen Abbau? Wenn mich der Stand der Überstunden stört, muss ich den Abbau erzwingen. Und das heißt in dem Fall wohl eine Anpassung des Dienstplanes. Mit ausreichend Überstunden kann man auch mal ein paar Wochen daheim bleiben. Das kann ein Arbeitgeber genauso wie Urlaub einplanen. Falls es überhaupt nicht geht, kann man die Überstunden immer noch auszahlen. Auch wenn das in dem Betrieb nicht die Regel ist, kann man immer eine begründete Ausnahme machen.

An der Stelle von Frau A. würde ich auf jeden Fall auf die Abgeltung (egal ob monetär oder per Freizeitausgleich) bestehen. Wenn man das nicht tut hat das unter Umständen eine sehr gefährliche Gruppendynamik zu Folge. Wenn Überstunden als "normal" angesehen werden, wird es sehr schwer, zu normalen Zeiten zurück zu kehren. Und dann können unbezahlte Überstunden zum Gruppenzwang werden. Wer nicht mit zieht, wird von der Gruppe geächtet. Und darunter leidet das Betriebsklima.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Zunächst einmal kann oder sollte der Dienstplan ja nur anhand der Regelarbeitsstunden aufgestellt werden. Da von vornherein Überstunden schon mit aufzunehmen und somit anzuordnen, ist ja schlichtweg mal unzulässig. Wenn dem Arbeitgeber Arbeitskräfte fehlen um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten, liegt ja schließlich ein Organisationsverschulden seinerseits vor und er kann nicht schon Monate im voraus Überstunden anordnen. Gibt es denn in diesem Unternehmen einen Betriebsrat?

» marschner » Beiträge: 126 » Talkpoints: 31,67 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn ich diese Frage auf meine Arbeit beziehen würde, weiß ich, dass Überstunden nur dann vorher geplant werden können, wenn ein Kollege ausfällt oder die Arbeit einfach getan muss. Der Arbeitgeber muss für einen Freizeitausgleich nachkommen. Weil der Arbeitgeber aber nicht auszahlt oder Frau A. keinen Art Urlaub geben will, würde ich dem Arbeitgeber mit Absprache eines Arbeitsrechtsanwalts "drohen".

Entweder sie zahlt die Stunden aus oder lässt mir abzüglich die Stunden als Freizeitausgleich durch, andernfalls wird sie als Unternehmerin kündigen. Laut Arbeitsvertrag muss so etwas geregelt werden. Sie soll sich beraten lassen und die Maßnahmen ergreifen. Auch wenn es sie nicht stört. Sie arbeitet mehr und es wird nicht entlohnt, dass muss sie nicht länger hinnehmen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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