Arbeitgeber kündigt Arbeitsverhältnis vor Arbeitsantritt

vom 23.03.2014, 18:23 Uhr

Frau Z. macht eine Ausbildung zur Erzieherin und möchte ab August ihr Anerkennungsjahr machen. Einen Kindergarten der sie dafür einstellen würde, hat Frau Z. bereits gefunden. Der Arbeitsvertrag für dieses Anerkennungsjahr, mit dem Arbeitsbeginn ab 1.8. diesen Jahres, wurde bereits am 31.1. von beiden Seiten unterschrieben.

Im März machte Frau Z. nun ein Praktikum in der betreffenden Kinderbetreuungseinrichtung. Nun meint der Personalverantwortliche, der auch den Arbeitsvertrag unterschrieben hat, man möchte Frau Z. doch nicht einstellen für das Anerkennungsjahr einstellen.

Frau Z. hat aber ja einen rechtlich bindenden Arbeitsvertrag, mit einer Probezeit von sechs Monaten ab Arbeitsbeginn. Kann der Arbeitgeber Frau Z. vor Arbeitsantritt überhaupt kündigen? Frau Z. würde ihr Anerkennungsjahr nämlich schon sehr gerne genau in dieser Kinderbetreuungseinrichtung machen.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wieso sollte der Arbeitgeber den Vertrag nicht vorher wieder auflösen können? Es besteht keine Pflicht für den Arbeitgeber daran festzuhalten. Umgekehrt könnte aber auch Frau Z. den Vertrag wieder kündigen, wenn sie lieber in eine andere Einrichtung gehen wollte. Frau Z. kann jetzt nur noch handeln, indem sie so schnell wie möglich eine andere Einrichtung findet, wo sie ihr Anerkennungsjahr absolvieren kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein gültiger Arbeitsvertrag einfach so nicht erfüllt werden muss. Welche Gründe hat der Personalchef denn angegeben? Vielleicht hat er zwischenzeitlich eine Bekannte, die er unterbringen will? Oder wird die Einrichtung verkleinert und eine zusätzliche Kraft wird nicht mehr benötigt? Was ist geschehen?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich habe jetzt mal ein wenig recherchiert und beide Partien haben die Möglichkeit auch vor Arbeitsbeginn den Vertrag zu kündigen, wenn keine anderen Klauseln vereinbart sind. Das kann man auch auf dieser Seite nachlesen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage VOR Arbeitsantritt ist. Aber man kann auf jeden Fall in der Probezeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Ich würde es hier nicht auf einen Prozess ankommen lassen, denn was hat man davon, wenn man dann eh am ersten Arbeitstag gekündigt wird. Die Gründe müssen zwar nicht angegeben werden, aber ich würde trotzdem danach fragen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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