Dürfen Detektive Straftaten zur Ermittlung begehen?

vom 11.02.2014, 18:52 Uhr

Wenn beispielsweise ein Detektiv einen Auftrag bekommt und fremde Personen kennenlernen muss, muss er auch erst einmal Vertrauen gewinnen. Sind diese Personen allerdings Verdächtige oder sogar Straftäter, muss der Detektiv sogar auch unter Umständen Straftaten begehen. Wer ersetzt hierbei den entstandenen Schaden? Welche Art von Straftaten darf der Detektiv überhaupt begehen? Schützt ihn dabei die geltende Gesetzeslage?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Natürlich darf ein Privatdetektiv keine Straftaten beim Ermitteln begehen. In Deutschland gilt immer noch das Gewaltmonopol des Staats, das nur den Staat (durch Polizei, Zoll etc.), erlaubt, in ganz eng definierten Grenzen den angemessen Gewalt, sei es nun gegen Sachen oder Personen, einsetzen darf. Die Polizisten begehen in dem Fall dann auch keine Straftat. Ein Privatdetektiv dürfte das aber nicht. Er würde sich, zu Recht, strafbar machen.

Der Privatdetektiv darf auch nur das was jeder andere Mensch in unserem Land darf. Er hat keine Sonderrechte. Er hat ein Eingriffsrecht, das nennt man auch im Volksmund Jedermann-Paragraph. Dieses Recht besagt, dass jeder, wenn er eine Person auf frischer Tat erwischt, sie festhalten darf, bis die Polizei kommt. Und ansonsten gibt es noch die Notwehr bzw. Nothilfe, bei der auch jeder Mensch angemessen Gewalt anwenden darf, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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