Gutschrift Nebenkosten selbst von Miete abziehen
A hatte Anfang des Monats schon die Abrechnung der Nebenkosten bekommen. Dort schrieb der Vermieter, dass eine Gutschrift vorhanden wäre und diese überweisen wird. Bisher ist das Geld nicht gekommen und A hat dem Vermieter per Mail angeboten, sich die Überweisung zu sparen und diesen Betrag von der nächsten Miete abzuziehen. Auch dazu kam bisher keine Reaktion.
Darf nun A einfach diese Gutschrift abziehen und damit im nächsten Monat weniger Miete zahlen oder könnte das Ärger mit sich bringen? Immerhin kam der Vermieter ja bisher nicht seiner Erstattungspflicht nach. Könnte man sein Verhalten, dass er nicht auf die Mail reagiert, als stillschweigende Annahme auslegen?
Es dauert immer eine Weile bis das Geld überwiesen wird und ich verstehe jetzt nicht das Problem. Entweder wird das Geld von der Miete abgerechnet und man spart sich ein Teil der Überweisung, was aber genau so hinkommt, als wenn man auf die Nachzahlung wartet. Deswegen kommt eine adäquate Beantwortung für mich nicht in Frage.
Ich wüsste auch nicht, ob der Vermieter mitspielen würde, denn für ihn ist es ja mehr Arbeit, wenn er der Bitte nachgehen würde, anstatt das er zunächst die Miete für den Monat erhält und die Nachzahlung überweist. Weil wenn dies einfach mal alle Leute so machen, muss er immer erst nachrechnen und schauen, ob es nun richtig bezahlt wurde. Einzig bei einer Lastschrift kann ich es mir vorstellen, denn hier kann der Vermieter selbst die Gutschrift vornehmen. Dies ist wohl auch mit Bürokratie verbunden. Aber ich denke, dass es leichter ist, als normale Überweisungen nachzuschauen.
Dass eine Überweisung auch mal zwei oder drei Tage dauern kann, ist a schon klar. Allerdings stammt die Nebenkostenabrechnung vom 01. März mit dem Hinweis, dass das Geld in den nächsten Tagen überwiesen wird. Sicherlich kann man nun sagen, dass dies auch ein dehnbarer Begriff ist, aber nach 20 Tagen hätte man da schon mit einem Geldeingang rechnen dürfen. Der Vermieter will ja die Miete auch pünktlich haben und nicht dann, wenn es dem Mieter mal beliebt zu überweisen.
Allerdings kommt eben auch auf die E-Mail keine Reaktion, was A eben auch wundert. Denn der Vermieter von A reagiert in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf Mails. Und es geht A hier eben auch um die Frage, ob man nun einfach mit der nächsten Mietzahlung verrechnen darf, weil die Rückzahlung dann schon vier Wochen überfällig ist.
Auf den meisten Betriebskostenabrechnungen steht ein Tag der Überweisung. Somit sollte A ersteinmal dort nachschauen und ein Monat finde ich jetzt in diesen Zusammenhang nicht lange. Es ist auch immer so, dass die Nachzahlungen länger dauern. Klar möchte der Vermieter sein Geld pünktlich und lässt damit nicht lange mit sich reden, wenn die Miete nicht pünktlich kommt. Mit der Nachzahlung braucht er aber auch ein wenig länger Zeit. A ist ja nicht die einzige Person, die auf eine Auszahlung wartet. Somit sollte sich A etwas gedulden. Und wenn es ihm so wichtig ist, muss A den Hörer in die Hand nehmen.
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