Gebühren beim Verkauf an unterlegenen Verkäufer

vom 21.03.2014, 10:25 Uhr

Wir diskutieren im Freundeskreis mal wieder über eine Aktion bei Ebay, bei denen wir nicht wirklich aus den Ebay-Hilfeseiten schlau werden und deshalb hoffen, dass hier vielleicht jemand schon ähnliche Probleme hatte.

Frau L. hat eine Ein-Euro-Auktion gestartet. Der Artikel wurde für 80 Euro ersteigert. Der unterlegene Bieter hatte 79 Euro geboten und wurde kurz vorm Ablaufen der Auktion noch überboten. Der Artikel ist sehr groß und Frau L. besorgt Verpackungsmaterial und ähnliches und hat damit auch Aufwand.

Fast zwei Wochen nach der Auktion ist bei der Verkäuferin noch kein Geldeingang zu verzeichnen. Deshalb schreibt Frau L. die Käuferin an und fragt freundlich, ob sie mal prüfen könnte, warum noch kein Geldeingang zu verzeichnen ist.

Umgehend erhält Frau L. auch eine Antwort. Die Käuferin wollte das angebotene Gerät als Ersatz für ein kaputt gegangenes Gerät und nun läuft ihr eigenes kaputtes Gerät wieder und sie würde deshalb gerne vom Kauf zurück treten. Frau L. ist natürlich wenig begeistert. Denn immerhin hätte die Käuferin sich auch schon länger mal melden können.

Nun hat Frau L. überlegt, ihren Artikel eben dem unterlegenen Käufer anzubieten, weiß aber nicht wirklich, wie sie das bewerkstelligt und wie das mit den Gebühren ist. Bisher steht in der Kontoübersicht ja eine Verkaufsprovision von 8 Euro. Zehn Prozent vom Verkaufspreis eben.

Bei Ebay selbst steht, bei einem Angebot an den unterlegenen Käufer, wird dem unterlegenen Bieter der Artikel als Sofortkauf angeboten. Es würden dann aber nur die Gebühren für den Verkauf fällig. Also zehn Prozent vom Verkaufspreis. Was dann 7,90 Euro wären. Muss Frau L. nun auch die 8 Euro Gebühren tragen und die 7,90 Euro Gebühren auch noch?

Und wie geht man nun am geschicktesten vor, damit man eben nicht zweimal die Verkaufsprovision bezahlen muss? Oder streicht Ebay bei einem Angebot an den unterlegenen Käufer die Verkaufsprovision vom ersten Käufer? Wie geht man hier am besten vor?

Frau L. überlegte, ob es eventuell sinnvoll ist, die Auktion quasi als unbezahlt zu melden und den Artikel neu einzustellen. Da Frau L. aber nie mit einem Verkaufspreis von 80 Euro gerechnet hätte, wäre es sicherlich sinnvoll, den Artikel an den unterlegenen Käufer für einen Euro weniger zu verkaufen.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Zuerst sollte Frau L. den unterlegenen Käufer anschreiben, ob überhaupt noch Interesse besteht. Gleichzeitig sollte ein Fall bei Ebay eröffnet werden wegen einem nicht bezahlten Artikel. Dort können auch beide Parteien angeben, dass sie sich darauf geeinigt haben, die Transaktion abzubrechen. Frau L. bekommt dann die Verkaufsprovision von Ebay erstattet und kann den Artikel auch den unterlegenen Käufern anbieten.

Dann kommen zwar auch wieder Verkaufsgebühren auf Frau L. zu, aber da die aus der fehlgeschlagenen Auktion erstattet wurden, ist das ja kein Problem. Frau L. muss zumindest über diesen Weg nur einmal die Gebühren bezahlen, da am Ende nur ein realer Verkauf stattgefunden hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Frau L. muss keine doppelten Gebühren bezahlen. Sie muss sich nur um das Abbrechen der Aktion kümmern. Dabei geht sie den Weg, den Punktedieb beschrieben hat. Dies ist der leichteste Weg und es kommt zu einer Einigung durch Ebay. Komisch finde ich es aber auch, dass die Käuferin sich darauf hin nicht mal gemeldet hat. Den unterlegenen Käufer würde ich anschreiben und entweder es klappt oder ich würde mein Glück ein zweites Mal versuchen. Ich habe nun nicht herausgefunden, um welche Ware es sich handelt, aber es scheint schon sehr gut wegzugehen, sonst wären ja nicht 80 Euro zusammen gekommen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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