Einhaltung Trennungsjahr Pflicht oder kann man verkürzen?
Frau A und Herr B wollen sich trennen. Sie würden beide am liebsten so schnell wie möglich geschieden werden, weil sie auch beide schon während der Ehe einen anderen Partner hatten, was sie aber jetzt erst jeweils vom anderen erfuhren. Kann man eigentlich das Trennungsjahr auch verkürzen oder ist es wirklich Pflicht dieses einzuhalten?
Wie sieht das aus, wenn A und B beide sagen, dass sie innerhalb der Wohnung schon länger getrennt sind. Müssen sie das irgendwie nachweisen und hat das irgendwelche Auswirkungen, weil sie die Trennung bei den Behörden (Finanzamt) auch noch nicht gemeldet haben? In wie weit ist das Trennungsjahr Pflicht?
Natürlich kann das Paar sagen, dass sie in der gemeinsamen Wohnung zwar noch gelebt haben, dafür aber räumlich getrennt. Wenn beide damit einverstanden sind, dann ist das möglich. Nachweisen muss das niemand, was wohl auch kaum geht. Man kann ja nicht jemanden zur Seite stellen, der ein ganzes Jahr dabei war, wie getrennt gelebt wurde. Wenn beide das bei den Anwälten angeben und sagen, dass sie so das Trennungsjahr bereits hinter sich haben und zu dem Schluss gekommen sind, dass es keinen Sinn hat, ist das Trennungsjahr gültig.
Ein Trennungsjahr wird immer verlangt, das war auch bei meiner Scheidung damals so. Bei mir war der Unterschied, dass ich das so machen wollte, wie Dein Fall das beschreibt, mein Exmann das aber nicht wollte. So musste ich das Pflichtjahr einhalten und erst danach wurde die Scheidung von dem Anwalt offiziell eingereicht.
Wenn sich beide dahin gehend einig sind und behaupten, dass sie innerhalb der gemeinsamen Wohnung schon getrennt gelebt haben, dann wird das so akzeptiert. Nachweisen kann es niemand und die Scheidung geht dann eben ein wenig schneller. Allerdings kann es sich dann trotzdem noch lange hinziehen, bis man wirklich seinen Scheidungstermin hat. Bei mir war das damals auch rund ein Jahr zwischen Antragsstellung und realer Scheidung.
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