Wann und warum könnte ein Pflichtverteidiger Mandat ablehnen

vom 19.03.2014, 14:08 Uhr

Steht ein Pflichtverteidiger eigentlich in der Pflicht jeden Mandanten anzunehmen oder kann er sein Mandat auch ablehnen oder niederlegen? Welche Gründe muss dieser Pflichtverteidiger angeben, wenn er einen in Not geratenen Mandanten nicht annehmen will? Ist ein Pflichtverteidiger genötigt jeden Mandanten anzunehmen oder kann er auch sagen, dass er gerade diesen Mandanten nicht will?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ein Pflichtverteidiger kann meines Erachtens aus den gleichen Gründen ein Mandat ablehnen wie jeder andere Anwalt. Also wenn es ein Interessenkonflikt für ihn wäre oder wenn er sich nicht in der Lage fühlt, den Angeklagten zu verteidigen, weil er beispielsweise die Kenntnisse nicht hat oder weil kein Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Klient besteht.

Die Pflicht bezieht sich doch hier darauf, dass der Angeklagte die Pflicht hat, einen Anwalt zu haben. Weil es die Schwere der Tat oder ein anderer Umstand nötig machen, dass ein Profi an seiner Seite steht. Das ist ja nicht bei allen Gerichtsverhandlungen der Fall. Bei kleinen Dingen schafft man es ja ohne Anwalt. Wenn er sich selbst keinen leisten kann oder sich nicht darum kümmern will, bekommt er dennoch einen. Aber er kann auch einfach den Namen seines Lieblingsanwalts nennen und dann wird dieser zum Pflichtverteidiger, wenn er einverstanden ist. Dieser kann aber auch ablehnen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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