Kredit für Auszubildende nur mit Kreditbürgschaft erhalten?

vom 18.03.2014, 18:41 Uhr

Auszubildende sind ja in aller Regel noch zu jung um bei der Schufa bereits gelistet zu sein. Von daher würde mich mal interessieren, welche Messlatten denn die Banken bei Kreditgesuchen von Auszubildenden anlegen. Bekommen Auszubildende womöglich nur Minikredite von nur einigen hundert bis vielleicht noch tausend Euro? Oder ist die Kreditvergabe an Auszubildende unter Umständen auch an eine Kreditbürgschaft gekoppelt?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es stimmt, dass Auszubildende normalerweise ohne Sicherheiten kein Kredit erhalten werden. Minderjährige sind von der Kreditvergabe ausgeschlossen, wobei es aber Ausnahmen gibt. Bei minderjährigen Auszubildenden muss ein Elternteil oder ein Vormund den Vertrag mit unterschreiben. So kann zumindest ein Kredit aufgenommen werden, wenn ein Bürge vorhanden ist.

Die Laufzeit richtet sich nach der Ausbildungszeit. Solange wie die Ausbildungszeit andauert, solange wird auch die Kreditlaufzeit sein. Wer allerdings schon einen festen Vertrag vorweisen kann, sodass sichergestellt ist, dass der Azubi weiter beschäftigt wird, kann die Laufzeit verlängert werden. In der Regel bekommen dann Auszubildende einen Kleinkredit, dessen Höhe bei 500 Euro anfangen kann und oft bei 2.000 bis 3.000 Euro endet.

Die monatlichen Raten richten sich nach dem Einkommen des Azubis. Oft wird die Bank mit dem Antragsteller zusammen einen Haushaltsplan aufstellen, wo alle Einnahmen und Ausgaben eingetragen werden. Das Plus, was dann hoffentlich am Ende des Monats vorhanden ist, kann als Rate verwendet werden. Darüber hinaus wird auch die Schufa des Azubi geprüft. Hier sollten im besten Fall gar keine negativen Einträge vorhanden sein, da das die Kreditwürdigkeit schmälern kann.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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