Techniker Krankenkasse TK Bonus und Leistungsbezug

vom 18.03.2014, 11:49 Uhr

Die Techniker Krankenkasse hat in den letzten Tagen einen Bonus an viele Versicherte ausbezahlt. Wenn ich mich nicht ganz irre, lag dieser Bonus bei um die 160 Euro. Für manche Menschen wirklich viel Geld. Und eigentlich eine schöne Sache, wenn eine Krankenkasse auch mal Geld an ihre Versicherten zurück zahlt.

Herr D. ist schon seit seiner Kindheit bei der Techniker Krankenkasse versichert. Herr D. hat auch viele Jahre gearbeitet und von seinem Arbeitslohn, wie eben üblich, die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt. Vor wenigen Jahren hatte er aber einen schweren Unfall und kann seit dem nicht mehr Arbeiten gehen. Er ist mittlerweile von seinem Rentenversicherungsträger als erwerbsunfähig eingestuft und bezieht auch eine entsprechende Rente.

Leider ist die Rente sehr gering, da Herr D. nie viel Geld verdient hat. Deshalb bekommt er noch staatliche Leistungen in Form von Sozialgeld/ergänzende Leistungen. Die Krankenkassenbeiträge werden Herrn D. allerdings von der Rente abgezogen und der Rentenversicherungsträger führt die Krankenkassenbeiträge gleich an die Krankenversicherung ab.

Nun stellt sich die Frage, wie viel Geld Herr D. von dem Bonus behalten darf. Jeder Geldeingang ist ja dem zuständigen Sozialamt zu melden. Was Herr D. natürlich auch machen wird. Das Zurückzahlungen, wie zum Beispiel von Heizkosten oder Betriebskosten, deren Abschlagszahlungen vom Sozialamt übernommen werden, angerechnet und abgezogen werden, ist einleuchtend. Die Krankenkassenbeiträge zahlt Herr D. aber ja eigentlich von seinem Grundeinkommen, beziehungsweise zieht der Rentenversicherungsträger die Krankenversicherungsbeiträge von der Brutto-Rente ab.

Nun stellt sich die Frage, darf Herr D. den Bonus nun behalten? Oder zumindest anteilig behalten? Denn die Krankenversicherungsbeiträge zahlt ja nicht das Sozialamt. Wie gesagt, bekommt Herr D. keine vollständige Leistung vom Sozialamt, wie zum Beispiel Hartz 2 Empfänger, sondern nur ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt.

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Eigentlich müsste er alles behalten können, denn es ist ja kein Geschenk der Krankenkasse, sondern sozusagen eine Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge. Wenn der Betreffende also selber die Beiträge gezahlt hat, bekommt er für Mai bis Dezember letzten Jahres jeweils 20 Euro wieder zurück. Das gilt nicht, wenn er beispielsweise arbeitslos ist und das Geld über das Arbeitsamt gezahlt wird. Auch Familienmitglieder bekommen nichts zurückgezahlt, weil sie ja nicht selber einzahlt. Aber er zahlt es ja selber, wie du schreibst, das heißt, er bekommt nur zurück, was er zu viel bezahlt hat. Wie wär's, wenn er einfach mal beim Sozialamt anruft?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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